Bürgersteig Braunfelsstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1714
Betreff: Bürgersteig Braunfelsstraße Aufgrund des hohen Parkdrucks innerhalb der Kuhwaldsiedlung ist das Parken auf der Fahrbahn der Braunfelsstraße beidseitig erlaubt. Eine Verbreiterung des Gehweges würde dazu führen, dass das Parken nur noch auf einer Straßenseite möglich wäre. Hierdurch würde sich der bestehende Parkdruck noch deutlicher erhöhen. Des Weiteren müsste bei einer Gehwegverbreiterung die gesamte Straßenentwässerung verlegt werden, was mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Aufgrund der geschilderten Probleme sieht der Magistrat von einer Verbreiterung des Gehweges ab. Das Absichern des Gehweges gegen das Beparken würde zu Lasten der Gehwegbreite gehen und kann daher nicht zur Ausführung kommen.