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Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Trasse der geplanten Ringstraßenbahn verläuft (gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6613 vom 17.12.2015 und der damit festgelegten Vorzugsvariante, s. B 381/2015) zwischen Eschersheimer Landstraße und Homburger Landstraße über den Marbachweg. Die Straßenbahn wird im Mischverkehr innerhalb der Fahrbahn mit dem Kfz-Verkehr geführt. Im Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Gießener Straße werden die vorhandenen Gleise der Stadtbahnstrecke U 5 mitgenutzt. Darüber hinaus sind Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist eine Umgestaltung des Marbachweges erforderlich. Die abgestimmte Vorplanung sieht auch eine Neuorganisation der Stellplätze vor, die durch Baumstandorte gegliedert werden. Der Magistrat sieht aufgrund dieser umfassenden Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt von Baumplanzungen und der Einrichtung von Kfz-Stellplätzen ab. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass die Stadt Frankfurt am Main bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen die aktuellen Richtlinien und Regelbreiten für Rad- und Gehwege umsetzen muss. Aufgrund der aktuellen Regelbreiten ist das Längsparken für Kraftfahrzeuge im Marbachweg nicht mehr möglich, da beim bestehenden Straßenquerschnitt 0,95 Meter fehlen, um eine reguläre und sichere Radverkehrsanlage in Kombination mit Längsparken für Kraftfahrzeuge anbieten zu können (2,00 Meter Radwegbreite + 0,75 Meter Sicherheitstrennstreifen beziehungsweise Türöffnungszone + 2,00 m Breite für Längsparken der Kraftfahrzeuge = 4,75 Meter).

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