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Aufbringen von Piktogrammen: "Achtung Kinder"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Bornweg ist ordnungsgemäß mittels Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Anbringung eines zusätzlichen Hinweises, zum Beispiel in Form eines entsprechenden Piktogramms, sieht die StVO neben der vorhandenen Beschilderung nicht vor. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Aufgrund der Lage der Straße ist davon auszugehen, dass hier kein Durchgangsverkehr stattfindet. Darüber hinaus trägt die sehr schmale Fahrbahn, die wechselseitige Anordnung der Parkplätze und Aufpflasterungen zu Beginn beziehungsweise am Ende zur Verkehrsberuhigung bei.

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