Anordnung des Parkens auf der Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bei einer Besichtigung vor Ort wurde festgestellt, dass die Restgehwegbreite in allen drei Straßen, bei halbseitiger Beparkung, mindestens 1,50 Meter beträgt. Dies entspricht den gängigen Vorschriften für Gehwege. Die Durchfahrtsbreite auf der Fahrbahn beträgt zwischen 4 - 4,50 Metern. Da hier Zweirichtungsverkehr besteht, sollte die Restfahrbahnbreite nicht weiter unterschritten werden. Das Anordnen des Parkens auf der Straße kann nur durch Wegfall der Parkplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite realisiert werden. Die Notwendigkeit hierfür ist aufgrund der ausreichenden Gehwegbreite und der ohnehin angespannten Parksituation in Sachsenhausen-Nord nicht gegeben. Aus diesen Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.