Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST
1713
Betreff: Änderung der
Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Änderung der
Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II Die geänderte Linienführung der
Buslinie 29 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 resultiert aus der
städtebaulichen Entwicklung des Westflügels Riedberg und der Notwendigkeit
einer Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr. Aufgrund der räumlichen Entfernung
gilt zwischen dem Kalbacher Ortskern und dem Riedbergzentrum der
Kurzstreckentarif auch unter Zugrundelegung der in der OM 552 vom 09.09.2016
vorgeschlagenen Linienwegsänderungen nicht. Die maximal zulässige Entfernung
von 2.000 m wird überschritten. Die Frage nach der Anwendbarkeit des
Kurzstreckentarifs stellt außerdem nicht die Basis für Linienwegsplanungen dar.
Die Teilung der Buslinie 29
hätte den Vorteil, dass die Fahrplanstabilität erhöht, die Haltestelle
"Annette-Kolb-Weg" mit einer weiteren Buslinie bedient und die Fahrzeit
zwischen der Mitte Kalbachs und dem Riedbergzentrum um ca. drei Minuten
verkürzt wird. Allerdings
gäbe es auch Nachteile. Zwischen Nieder-Erlenbach, Teilen Nieder-Eschbachs, dem
"Bügel" und dem Kalbacher Ortskern gäbe es keine Direktverbindungen mehr zum
Nordwestzentrum. Die
Teilung der Buslinie 29 bzw. die Einführung einer neuen Buslinie 26 hätte - so
wie in der OM 522 vom 09.09.2016 dargestellt - eine nur einseitige Bedienung
des Westflügels Riedberg ("Ringfahrt") zu Folge. Hinzu käme, dass durch
betriebliche Rahmenbedingungen (vorgeschriebene Pausenzeiten für das
Fahrpersonal, Zeitpuffer zum Verspätungsausgleich sowie zur Sicherstellung von
Anschlüssen zur Stadtbahn) trotz Ringbetrieb eine Endhaltestelle im Westflügel
eingerichtet werden müsste. Darüber hinaus wären neben dem Nordwestzentrum auch
weitere Einrichtungen, wie beispielsweise die geplante IGS Kalbach-Riedberg in
der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee, die Neue Gymnasiale Oberstufe und die
Grundschule im Osten des Riedbergs sowie das Sozialrathaus in der
Emil-von-Behring-Straße, nicht mehr umsteigefrei aus den nördlichen Stadtteilen
zu erreichen. Die Teilung
der Buslinie 29 wäre hinsichtlich der Betriebsaufwendungen weitgehend
kostenneutral. Sie hätte allerdings Kosten für die Errichtung von notwendiger
Infrastruktur (zwei neue Endhaltestellen mit je einer Warteposition und eine
neue Fahrertoilette) zur Folge. Die in der OM 716 vom 07.10.2016 vorgeschlagene
Variante hätte den Vorteil, dass die Haltestellen "Annette-Kolb-Weg",
"Geozentrum" und "Max-Planck-Institut/FIZ" mit einer weiteren Buslinie bedient
werden. Auch eine um knapp drei Minuten kürzere Reisezeit zwischen Kalbach und
dem Riedbergzentrum sowie weitere Reisezeitverkürzungen zwischen dem
Nordwestzentrum und dem Riedberg könnten damit erzielt werden. Demgegenüber stehen allerdings auch
hier Nachteile: Auch bei dieser Linienführung werden die im Bau befindliche IGS
Kalbach-Riedberg, die Neue Gymnasiale Oberstufe und das Sozialrathaus aus dem
Westflügel, dem Bonifatiusbrunnen, der Kalbacher Höhe und dem Mertonviertel
nicht mehr umsteigefrei erreichen werden. Die Einrichtung der vorgeschlagenen, weiteren
Buslinie zum Nordwestzentrum wäre zusätzlich mit jährlichen Mehrkosten in Höhe
von 450.000 Euro verbunden. Die aktuelle Linienführung der Buslinie 29 hat - wie
dargestellt - zwar einige wenige Schwachstellen, ist in der Abwägung aller
Belange jedoch in jedem Fall vorteilhafter als die Teilung der Linie. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2016, OM 552
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 716
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676