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Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1713 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II Die geänderte Linienführung der Buslinie 29 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 resultiert aus der städtebaulichen Entwicklung des Westflügels Riedberg und der Notwendigkeit einer Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr. Aufgrund der räumlichen Entfernung gilt zwischen dem Kalbacher Ortskern und dem Riedbergzentrum der Kurzstreckentarif auch unter Zugrundelegung der in der OM 552 vom 09.09.2016 vorgeschlagenen Linienwegsänderungen nicht. Die maximal zulässige Entfernung von 2.000 m wird überschritten. Die Frage nach der Anwendbarkeit des Kurzstreckentarifs stellt außerdem nicht die Basis für Linienwegsplanungen dar. Die Teilung der Buslinie 29 hätte den Vorteil, dass die Fahrplanstabilität erhöht, die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer weiteren Buslinie bedient und die Fahrzeit zwischen der Mitte Kalbachs und dem Riedbergzentrum um ca. drei Minuten verkürzt wird. Allerdings gäbe es auch Nachteile. Zwischen Nieder-Erlenbach, Teilen Nieder-Eschbachs, dem "Bügel" und dem Kalbacher Ortskern gäbe es keine Direktverbindungen mehr zum Nordwestzentrum. Die Teilung der Buslinie 29 bzw. die Einführung einer neuen Buslinie 26 hätte - so wie in der OM 522 vom 09.09.2016 dargestellt - eine nur einseitige Bedienung des Westflügels Riedberg ("Ringfahrt") zu Folge. Hinzu käme, dass durch betriebliche Rahmenbedingungen (vorgeschriebene Pausenzeiten für das Fahrpersonal, Zeitpuffer zum Verspätungsausgleich sowie zur Sicherstellung von Anschlüssen zur Stadtbahn) trotz Ringbetrieb eine Endhaltestelle im Westflügel eingerichtet werden müsste. Darüber hinaus wären neben dem Nordwestzentrum auch weitere Einrichtungen, wie beispielsweise die geplante IGS Kalbach-Riedberg in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee, die Neue Gymnasiale Oberstufe und die Grundschule im Osten des Riedbergs sowie das Sozialrathaus in der Emil-von-Behring-Straße, nicht mehr umsteigefrei aus den nördlichen Stadtteilen zu erreichen. Die Teilung der Buslinie 29 wäre hinsichtlich der Betriebsaufwendungen weitgehend kostenneutral. Sie hätte allerdings Kosten für die Errichtung von notwendiger Infrastruktur (zwei neue Endhaltestellen mit je einer Warteposition und eine neue Fahrertoilette) zur Folge. Die in der OM 716 vom 07.10.2016 vorgeschlagene Variante hätte den Vorteil, dass die Haltestellen "Annette-Kolb-Weg", "Geozentrum" und "Max-Planck-Institut/FIZ" mit einer weiteren Buslinie bedient werden. Auch eine um knapp drei Minuten kürzere Reisezeit zwischen Kalbach und dem Riedbergzentrum sowie weitere Reisezeitverkürzungen zwischen dem Nordwestzentrum und dem Riedberg könnten damit erzielt werden. Demgegenüber stehen allerdings auch hier Nachteile: Auch bei dieser Linienführung werden die im Bau befindliche IGS Kalbach-Riedberg, die Neue Gymnasiale Oberstufe und das Sozialrathaus aus dem Westflügel, dem Bonifatiusbrunnen, der Kalbacher Höhe und dem Mertonviertel nicht mehr umsteigefrei erreichen werden. Die Einrichtung der vorgeschlagenen, weiteren Buslinie zum Nordwestzentrum wäre zusätzlich mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von 450.000 Euro verbunden. Die aktuelle Linienführung der Buslinie 29 hat - wie dargestellt - zwar einige wenige Schwachstellen, ist in der Abwägung aller Belange jedoch in jedem Fall vorteilhafter als die Teilung der Linie. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 552 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 716 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676