Temporärer Lärmschutz an der Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST
1712
Betreff: Temporärer
Lärmschutz an der Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße Der rechtskräftige Bebauungsplan 854 sieht nur eine
3,0 m hohe Lärmschutzvorrichtung entlang der Siedlung "Karl-Klee-Weg"
Richtung Norden (Autobahn) und nicht entlang der
Ludwig-Landmann-Straße vor. In dieser Form wurde die Lärmschutzanlage
ausgeführt. Weitergehende
Lärmschutzmaßnahmen können von der Stadt Frankfurt am Main nur als freiwillige
Leistungen erbracht werden. Jedoch ist bei der derzeitigen Haushaltslage ein
solch kostenintensives Projekt nicht umsetzbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2012, OM 1420