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Temporärer Lärmschutz an der Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1712

Betreff: Temporärer Lärmschutz an der Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße Der rechtskräftige Bebauungsplan 854 sieht nur eine 3,0 m hohe Lärmschutzvorrichtung entlang der Siedlung "Karl-Klee-Weg" Richtung Norden (Autobahn) und nicht entlang der Ludwig-Landmann-Straße vor. In dieser Form wurde die Lärmschutzanlage ausgeführt. Weitergehende Lärmschutzmaßnahmen können von der Stadt Frankfurt am Main nur als freiwillige Leistungen erbracht werden. Jedoch ist bei der derzeitigen Haushaltslage ein solch kostenintensives Projekt nicht umsetzbar.

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