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Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat plant derzeit keine Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße. Zu.
  2. Der Magistrat informiert den Ortsbeirat frühzeitig über geplante Sanierungsmaßnahmen, so dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Ergänzend teilt der Magistrat mit, dass bei klassischen Sanierungsmaßnahme im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Ortbeirat nicht zwingend informiert wird. Die vielfältigen Reaktionen auf die Arbeiten im Marbachweg Anfang des Jahres haben jedoch verdeutlicht, dass die Kommunikation bei dieser Maßnahme nicht ideal verlaufen ist und Entscheidungen nicht für alle Beteiligten verständlich und nachvollziehbar waren. Der Magistrat stellt seine Vorgehensweise daher auf den Prüfstand und ist bestrebt, bei künftigen Sanierungsarbeiten die Kommunikation transparenter zu gestalten.

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