Sossenheim: Schaumburger Straße sicherer machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1711
Betreff: Sossenheim:
Schaumburger Straße sicherer machen Zu 1.: Mit der Beschilderung mittels Verkehrszeichen 264
Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge über 2,50 m einschließlich
Ladung) ergeben sich erhebliche Probleme bei der Müllabfuhr und der Andienung.
Die FES GmbH könnte die Leerungen nicht mehr vornehmen. Andienungen dürften nur
noch mit kleineren Fahrzeugen erfolgen, Umzüge oder Lieferungen von
Paketdiensten könnten nicht erfolgen. Zu 2.: Eine deutliche Erhöhung der Bürgersteige ist
aufgrund der vorliegenden Straßengeometrie gegenwärtig nicht ohne größeren
Aufwand möglich. Hierzu wäre eine Grunderneuerung der Fahrbahn und der Gehwege
notwendig. Zu 3.: Eine Bordsteinerhöhung mittels sogenannter
"Frankfurter Hüte" ist nicht zielführend. Die Fahrbahnbreite in der
Schaumburger Straße misst teilweise nur 4,50 m. Parkende Fahrzeuge
am Straßenrand engen diesen Bereich unter Umständen weiter ein.
Insbesondere Müllfahrzeuge müssten den Bürgersteig zwangsläufig überfahren, um
passieren zu können. Zu 4: Die Straßengeometrie der Schaumburger Straße sorgt
bereits dafür, dass Verkehrsteilnehmende gezwungen sind, die
Geschwindigkeit zu reduzieren. Die Erfahrung zeigt, dass Bodenschwellen nicht
nachhaltig sind und keine optimale Lösung für die Erhöhung der
Verkehrssicherheit darstellen (Lärmbelästigung, potentielle Gefahrenstelle für
Radfahrende).
Zu 5.: Ein verkehrsberuhigter Bereich zeichnet sich durch
einen niveaugleichen Ausbau von Fahrbahn und Gehweg sowie durch die
Markierung von Parkplätzen aus. In der Schaumburger Straße sind die
baulichen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich nicht
erfüllt. Die Anregung des Ortsbeirates kann
in den genannten Punkten nicht zugestimmt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.05.2017, OM 1587