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Sossenheim: Schaumburger Straße sicherer machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1711 Betreff: Sossenheim: Schaumburger Straße sicherer machen Zu 1.: Mit der Beschilderung mittels Verkehrszeichen 264 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge über 2,50 m einschließlich Ladung) ergeben sich erhebliche Probleme bei der Müllabfuhr und der Andienung. Die FES GmbH könnte die Leerungen nicht mehr vornehmen. Andienungen dürften nur noch mit kleineren Fahrzeugen erfolgen, Umzüge oder Lieferungen von Paketdiensten könnten nicht erfolgen. Zu 2.: Eine deutliche Erhöhung der Bürgersteige ist aufgrund der vorliegenden Straßengeometrie gegenwärtig nicht ohne größeren Aufwand möglich. Hierzu wäre eine Grunderneuerung der Fahrbahn und der Gehwege notwendig. Zu 3.: Eine Bordsteinerhöhung mittels sogenannter "Frankfurter Hüte" ist nicht zielführend. Die Fahrbahnbreite in der Schaumburger Straße misst teilweise nur 4,50 m. Parkende Fahrzeuge am Straßenrand engen diesen Bereich unter Umständen weiter ein. Insbesondere Müllfahrzeuge müssten den Bürgersteig zwangsläufig überfahren, um passieren zu können. Zu 4: Die Straßengeometrie der Schaumburger Straße sorgt bereits dafür, dass Verkehrsteilnehmende gezwungen sind, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Die Erfahrung zeigt, dass Bodenschwellen nicht nachhaltig sind und keine optimale Lösung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellen (Lärmbelästigung, potentielle Gefahrenstelle für Radfahrende). Zu 5.: Ein verkehrsberuhigter Bereich zeichnet sich durch einen niveaugleichen Ausbau von Fahrbahn und Gehweg sowie durch die Markierung von Parkplätzen aus. In der Schaumburger Straße sind die baulichen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich nicht erfüllt. Die Anregung des Ortsbeirates kann in den genannten Punkten nicht zugestimmt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1587

Verknüpfte Vorlagen