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Verlegung der Fußgängerquerung in der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße näher an die Einmündung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nachfolgend wird auf die einzelnen Punkte der Begründung eingegangen: Zu 1.: Zur Verbesserung der Situation rät der Magistrat, die dort ansässige Schule einzubeziehen, um auf den vorgegebenen Schulwegplan hinzuweisen und verkehrserzieherisch aktiv zu werden. Zu 2.: Aufgrund der Tatsache, dass die baulichen Möglichkeiten in diesem Bereich extrem begrenzt sind und keine auffällige Unfalllage vorliegt, wird der Anregung nicht entsprochen. In der Wächtersbacher Straße und im Einmündungsbereich der Casellastraße wurde ein spezieller Asphalt zur Lärmoptimierung eingesetzt (LOA 5 D Asphalt). Bei Eingriffen in die bestehende Fahrbahnoberfläche des LOA reduziert sich allerdings die Lärmminderung und der gewünschte Effekt ist hinfällig. Für die Einrichtung einer Fußgängerfurt auf der westlichen Seite müssen die Bordsteinkanten abgesenkt werden. Dies ist nicht ohne Eingriff in die Asphaltschicht möglich. Zu 3.: Lichtsignalanlagen dienen zur sicheren Abwicklung des nichtmotorisierten und motorisierten Verkehrs, vor allem dort wo Knotenpunkte weitläufig oder schlecht einsehbar sind. Die allgemein zu beobachtende Zunahme an Rotlichtverstößen ist nicht auf die schlechte Einsehbarkeit von Knotenpunkten zurückzuführen, sondern auf eine grundsätzliche Missachtung des Rotlichts. Die Verlegung der Haltelinie für den Kfz-Verkehr in der Cassellastraße könnte zudem nicht im gleichen Maße erfolgen wie die angesprochene Fußgängerfurt, da durch den Fahrflächenbedarf (Schleppkurven) des in die Cassellastraße einbiegenden Verkehrs Grenzen gesetzt sind. Zu 4.: Bezüglich der abgesetzten Fußgängerquerung wurde aufgrund einer Anregung des Ortsbeirats (04.12.2017, OM 2490 (ST 458/18)) im Jahr 2018 Gelbblinker nachgerüstet. Der Anregung kann aus den oben genannten Gründen nicht entsprochen werden.

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