Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1710
Betreff: Fußgängerüberweg
Gutleutstraße/Baseler Straße Um eine Fußgängerquerung über die
südliche Baseler Straße am Baseler Platz einzurichten, sind drei
hintereinanderliegende Furten notwendig, die jeweils einzeln signalisiert
werden müssen. Dabei sollten zu Fuß Gehende ohne große Wartezeiten in einem
Zuge die gesamte Fahrbahn queren können. Die erste Fußgängerfurt von West nach Ost führt über
die zweispurige stadtauswärtsführende Baseler Straße (circa 9 Meter lang).
Die mittlere Fußgängerfurt (circa 15 Meter) führt über die Straßenbahnschienen
und zeitgleich über die zwei Linksabbiegespuren der südlichen Baseler
Straße in Fahrtrichtung westliche Gutleutstraße. Die letzte zu querende Furt
(circa 10,50 Meter) führt über die dreispurige Baseler Straße stadteinwärts in
Fahrtrichtung Hauptbahnhof. Die bestehende Signalisierung macht eine Freigabe
für zu Fuß Gehende nur im Mindestgründauerbereich möglich. Die teilweise
sehr langen Furten haben lange Schutzzeiten zur Folge. Die Zeitfenster in
der heutigen Signalisierung liegen ungünstig zueinander, so dass querende
zu Fuß Gehende zwei bis drei Signalumläufe benötigen, um die Straße auf der
gesamten Länge zu queren. Lange Wartezeiten verleiten zu Fuß Gehende dazu, die
Furten bei Rot zu queren. Signalzeiten zu Gunsten der zu Fuß Gehenden wirken
sich dagegen stark negativ auf den ÖPNV und Individualverkehr aus. Um die
hintereinanderliegenden Fußgängerfurten gut koordinieren zu können, sind
lange Grünzeiten notwendig. Da sowohl die Baseler Straße als auch die
Gutleutstraße zu den Hauptverkehrsachsen der Stadt gehören, würde hier die
Leistungsfähigkeit des Verkehrs stark beeinträchtigt werden. Eine Koordinierung
zu den Nachbaranlagen ist nicht mehr gewährleistet. Eine Fußgängerquerung über die südliche Baseler
Straße einzurichten, ist aus den genannten Gründen nicht sinnvoll. Der
Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3234