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Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1710 Betreff: Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße Um eine Fußgängerquerung über die südliche Baseler Straße am Baseler Platz einzurichten, sind drei hintereinanderliegende Furten notwendig, die jeweils einzeln signalisiert werden müssen. Dabei sollten zu Fuß Gehende ohne große Wartezeiten in einem Zuge die gesamte Fahrbahn queren können. Die erste Fußgängerfurt von West nach Ost führt über die zweispurige stadtauswärtsführende Baseler Straße (circa 9 Meter lang). Die mittlere Fußgängerfurt (circa 15 Meter) führt über die Straßenbahnschienen und zeitgleich über die zwei Linksabbiegespuren der südlichen Baseler Straße in Fahrtrichtung westliche Gutleutstraße. Die letzte zu querende Furt (circa 10,50 Meter) führt über die dreispurige Baseler Straße stadteinwärts in Fahrtrichtung Hauptbahnhof. Die bestehende Signalisierung macht eine Freigabe für zu Fuß Gehende nur im Mindestgründauerbereich möglich. Die teilweise sehr langen Furten haben lange Schutzzeiten zur Folge. Die Zeitfenster in der heutigen Signalisierung liegen ungünstig zueinander, so dass querende zu Fuß Gehende zwei bis drei Signalumläufe benötigen, um die Straße auf der gesamten Länge zu queren. Lange Wartezeiten verleiten zu Fuß Gehende dazu, die Furten bei Rot zu queren. Signalzeiten zu Gunsten der zu Fuß Gehenden wirken sich dagegen stark negativ auf den ÖPNV und Individualverkehr aus. Um die hintereinanderliegenden Fußgängerfurten gut koordinieren zu können, sind lange Grünzeiten notwendig. Da sowohl die Baseler Straße als auch die Gutleutstraße zu den Hauptverkehrsachsen der Stadt gehören, würde hier die Leistungsfähigkeit des Verkehrs stark beeinträchtigt werden. Eine Koordinierung zu den Nachbaranlagen ist nicht mehr gewährleistet. Eine Fußgängerquerung über die südliche Baseler Straße einzurichten, ist aus den genannten Gründen nicht sinnvoll. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3234

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