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Gymnasium an den Günthersburghöfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der zu prüfende Standort für das geplante Gymnasium liegt im Bereich des bestehenden Bebauungsplans NO 41d Nr.

  1. Ein Schulbau widerspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans und ist somit derzeit nicht genehmigungsfähig. Für die Änderung des aktuellen Planungsrechts besteht ein Planerfordernis. Die verkehrliche Erschließung ist vertiefend zu prüfen.

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