Gymnasium an den Günthersburghöfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der zu prüfende Standort für das geplante Gymnasium liegt im Bereich des bestehenden Bebauungsplans NO 41d Nr.
- Ein Schulbau widerspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans und ist somit derzeit nicht genehmigungsfähig. Für die Änderung des aktuellen Planungsrechts besteht ein Planerfordernis. Die verkehrliche Erschließung ist vertiefend zu prüfen.