Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern
Stellungnahme des Magistrats
Nach gültiger Gesetzeslage ist es nicht möglich, Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum, außer für Verkehrsteilnehmende mit Behindertenparkausweisen, zu reservieren. Dies wäre aber erforderlich, um nicht im Vorfeld über einen freien Parkstand informiert zu werden, der dann bei erreichen doch durch ein anderes Fahrzeug mittlerweile belegt wurde. Es ist also zu hinterfragen, ob der Einsatz von Parksensoren, die die Belegung von Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum dokumentieren, wirklich den Parksuchverkehr minimieren. Vielmehr würde ein solches System wieder einen Anreiz generieren, mit dem PKW in die Stadt zu fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass Parksensoren in der Regel nicht erkennen, warum ein Parkstand belegt oder nicht belegt ist. Durch Baustellen oder andere Sondernutzungen werden die Angaben der Parksensoren daher immer wieder verfälscht. Zu beachten ist ebenfalls, dass die Anschaffung solcher Sensoren teuer ist und diese nach einer gewissen Laufzeit ersetzt werden müssen. Aktuell hat der Magistrat seine Mitarbeit bei dem Forschungsprojekt "Integration von öffentlichem und privatem Parkraummanagement" der Bundesanstalt für Straßen (BASt) zugesagt. Denn grundsätzlich besteht besonders hohes Interesse, die Entwicklung des Stadtverkehrs nachhaltiger und mittels digitaler Mobilität mit zu gestalten. Aus den genannten Gründen beabsichtigt der Magistrat derzeit keinen Einsatz solcher Detektoren für Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum.