Verkehrssicherheit in der Kleine Brückenstraße erhöhen
Stellungnahme des Magistrats
Ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Verkehrsteilnehmende ist in der Kleinen Brückenstraße nicht zu erkennen. Aufgrund der baulichen Gestaltung und der Enge lädt die Straße gerade nicht zum Rasen ein. Es handelt sich um eine Einbahnstraße innerhalb einer Tempo 30-Zone, die nur von Anwohnerinnen und Anwohnern befahren werden darf. Die Straße ist nur über das Abtsgäßchen zu befahren. Das Abtsgäßchen ist eine mit Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Anlieger frei" und VZ 325 StVO "verkehrsberuhigter Bereich" beschilderte Einbahnstraße. Weitere Maßnahmen sind weder notwendig noch möglich. Die Geschwindigkeit kontrollieren sowohl die Landespolizei (überwiegend auf den Grundnetzstraßen - Tempo 50 km/h) als auch die Städtische Verkehrspolizei. Entsprechend des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport sind ebenso primär Unfall- und Gefahrenstellen, sowie besonders schutzwürdige Zonen, wie insbesondere Kindergärten und Schulen, auszuwählen. In der Kleinen Brückenstraße liegt keiner der Erlasspunkte vor. Zudem können auch aus technischen Gründen keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, da für eine rechtssichere Messung eine ausreichend lange Messtrecke vorliegen muss. Auch dies ist in der Kleinen Brückenstraße nicht gegeben.