Verlegung eines Fußgängerüberweges in der Konrad-Zuse-Straße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1705
Betreff: Verlegung eines Fußgängerüberweges in der Konrad-Zuse-Straße Soweit die Anregung auf die Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs zur Grundschule Riedberg abstellt, weist der Magistrat darauf hin, dass hierfür kein Erfordernis besteht, da der Schulweg entlang der Konrad-Zuse-straße geführt wird und damit die Lage der Fußgängerquerung unerheblich ist. Auf den abgedruckten Planausschnitt wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Hingegen stellt die, durch eine Verlegung des gegenwärtigen Fußgängerüberwegs mögliche, direkte Verbindung des Topographischen Wegs durchaus eine bedenkenswerte Möglichkeit dar. Der Magistrat bittet jedoch um Verständnis, dass angesichts der hierdurch anfallenden Kosten von etwa 10 000 €, eine Verlegung der Querung erst gelegentlich darüber hinaus anfallender Maßnahmen in diesem Bereich wieder aufgegriffen wird.