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Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Ortsbezirk 5

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme von vier neuen Bewohnerparkgebieten mit der zeitgleichen Einführung des monetären bewirtschafteten Parkens im Pilotprojekt Bornheim im Sommer 2020 erfolgt nunmehr die schrittweise Umstellung der bestehenden Frankfurter Bewohnerparkgebiete auf diese Bewirtschaftungsform. Hintergrund ist der Bericht des Magistrats vom 16. August 2019, B 299. Dort ist dargelegt, dass alle 37 Bewohnerparkgebiete auf das monetäre bewirtschaftete Bewohnerparken umgestellt werden sollen. Die Umstellung der bestehenden Bewohnerparkgebiete erfolgt nicht stadtteilweise, sondern insbesondere nach der Stickoxyd-Belastung angrenzender Hauptverkehrsstraßen. Am 14. Dezember 2020 wurden das Gebiet 18 (Westend Nord III), am 22. Februar 2021 das Gebiet 17 (Westend Nord II), am 12. April 2021 das Gebiet 20 (Nordend West II) und am 19. Juli 2021 das Gebiet 19 (Nordend West I) umgestellt. Es folgen die Gebiete 35 (Holzhausenviertel) und 22 (Nordend Ost II). Welche Gebiete bereits umgestellt sind, ist auf dem Verkehrsportal www.mainziel.de ersichtlich. Bei der Umstellung werden auch die im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt Bornheim gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt. In den umgestellten Bewohnerparkgebieten wird der gesamte Straßenraum über Parkscheinautomaten monetär bewirtschaftet und nur Bewohnerinnen und Bewohner mit entsprechendem Bewohnerparkausweis sind von dieser Bewirtschaftung ausgenommen. "Kostenfreie" Parkplätze gibt es zu den Bewirtschaftungszeiten (in der Regel von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr oder 22.00 Uhr) nicht mehr. Erste Erfahrungen zeigen, dass dies zu einer deutlichen Entspannung des Parkdrucks für die Bewohnerinnen und Bewohner führt und der Parksuchverkehr verringert wird. Die Umstellung der bestehenden Bewohnerparkgebiete im Ortsbezirk 5 wird voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgen. Weitere Abstellmöglichkeiten für Zweiräder können auf Vorschlag des Ortsbeirats zeitnäher aufgestellt werden. Sofern sich ein privates Betreiberunternehmen findet, das ein öffentliches stationsbasiertes Carsharing anbietet, ist es möglich, zur Parkbevorrechtigung dieser Fahrzeuge unter Beachtung der Anforderungen des Carsharinggesetzes die erforderlichen Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum aufzustellen. Ladesäulen für Elektroautos werden in den nächsten Jahren in Frankfurt von privaten Betreiberunternehmen stark ausgebaut. Dabei stellt das Elektromobiltätskonzept der Stadt Frankfurt die Umsetzungsbasis für die Nutzung der E-Mobiltät dar.