Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1703
Betreff: Höchst:
Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzen Die Zuständigkeit für Notrufsäulen
liegt beim Polizeipräsidium Frankfurt, dem eine gleichlautende Anfrage
vorliegt, die von dort beantwortet wird. Die Notrufsäulen wurden seinerzeit auf Veranlassung
des Polizeipräsidiums von der Telekom aufgestellt. Die Technik ist veraltet und
wird von der Telekom nicht mehr instandgesetzt, deshalb wurde der Rahmenvertrag
aufgekündigt. Bestehende Notrufsäulen genießen
einen Bestandsschutz. Daher ist eine Umsetzung der Säule an einen anderen
Standort nicht möglich. Die Säule kann lediglich abgebaut werden, wenn sie
Ihren Zweck am aktuellen Standort nicht mehr erfüllt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3215