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Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1703 Betreff: Höchst: Notrufsäule im Höchster Stadtpark versetzen Die Zuständigkeit für Notrufsäulen liegt beim Polizeipräsidium Frankfurt, dem eine gleichlautende Anfrage vorliegt, die von dort beantwortet wird. Die Notrufsäulen wurden seinerzeit auf Veranlassung des Polizeipräsidiums von der Telekom aufgestellt. Die Technik ist veraltet und wird von der Telekom nicht mehr instandgesetzt, deshalb wurde der Rahmenvertrag aufgekündigt. Bestehende Notrufsäulen genießen einen Bestandsschutz. Daher ist eine Umsetzung der Säule an einen anderen Standort nicht möglich. Die Säule kann lediglich abgebaut werden, wenn sie Ihren Zweck am aktuellen Standort nicht mehr erfüllt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3215

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