Bestreifung des Spielplatzes hinter dem Vertriebenendenkmal durch die Stadtpolizei
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST
1703
Betreff: Bestreifung des
Spielplatzes hinter dem Vertriebenendenkmal durch die Stadtpolizei Zur oben genannten Anregung nimmt der Magistrat wie
folgt Stellung:
Der Spielplatz am
Vertriebenendenkmal wurde aufgrund der Anregung des Ortsbeirats 13 in den
letzten Wochen mehrfach und zu unterschiedlichen Uhrzeiten in den Abendstunden
bestreift. Hierbei konnten zu keiner Zeit Jugendliche auf dem Spielplatz
angetroffen werden. Ursache hierfür ist sicherlich auch die kälter werdende
Jahreszeit. Eine
dauerhafte Bestreifung bestimmter Örtlichkeiten durch die Stadtpolizei ist
leider nicht möglich. Sie ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig und kann
daher nur im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten und unter
Berücksichtigung aktueller Auftragslagen gezielte Kontrollfahrten
durchführen.
Aufgrund des Hinweises, dass es
der Landespolizei oft nicht möglich sei, zeitnah Streifen zu entsenden, um die
Ruhestörer zu stellen oder zu identifizieren, wurde diese um eine Stellungnahme
gebeten. Das Polizeipräsidium Frankfurt
führt hierzu aus, dass die Problematik im Bereich des Spielplatzes
Alt-Erlenbach/Lochmühlstraße bekannt sei. Dort treffen sich laut Angabe der
Landespolizei junge Erwachsene, bei denen es sich um aktuelle oder ehemalige
Bewohner des Ortsteils handelt, welche insbesondere an Wochenenden in den
Sommermonaten für Ruhestörungen und Verunreinigungen sorgen. Dieser Bereich
wird regelmäßig, der polizeilichen Auftragslage angepasst, überwacht und in
begründeten Fällen polizeiliche Maßnahmen initiiert. Eine mögliche, nicht
zeitnahe Entsendung von Streifen ist dem Umstand geschuldet, dass Aufträge nach
polizeilich definierter Priorität abgearbeitet werden. Insgesamt wird seitens der Landespolizei die
Problematik bestätigt, jedoch existiert im gesamten Ortsteil Nieder- Erlenbach
kein Kriminalitätsschwerpunkt. Insgesamt wurden im Jahr 2012 durch das
zuständige Polizeirevier nur 2 Verfahren im Rahmen der Jugendsachbearbeitung
geführt, die jedoch in keinerlei Zusammenhang mit der Problematik am Spielplatz
standen. Die Stadtpolizei
wird diesen problematischen Bereich weiterhin im Rahmen ihrer
Möglichkeiten bestreifen, es wird sich jedoch trotz dieser
Überwachungsmaßnahmen nicht verhindern lassen, dass es zu einer berechtigten
Beschwerdesituation kommen kann. In akuten Fällen, die Sauberkeit, Sicherheit
und Ordnung betreffen, haben die Anwohner die Möglichkeit, sich direkt an das
Sicherheitstelefon der Stadtpolizei unter der Rufnummer 069/212-44044 zu
wenden. Sie erreichen dort rund um die Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich einleiten werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2012, OM 1434