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Hundeauslauf in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 16 Betreff: Hundeauslauf in Niederrad Die Bereitstellung der Hundeauslauffläche im Rahmen der Grünanlagensatzung entbindet den jeweiligen Hundehalter, bzw. die jeweilige Aufsichtsführende Person, nicht von der Verpflichtung, sich mit seinen Tieren gegenüber anderen Nutzern rücksichtsvoll zu verhalten. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund in Sichtweite auf Ruf und Pfiff sofort reagieren muss. Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und funktioniert auch an allen Standorten im Stadtgebiet, bei denen Hundeauslaufflächen an Straßen liegen. Aus diesem Grund ist eine Einfriedung von Hundeauslaufflächen auch in diesem Fall nicht erforderlich; insbesondere auch im Hinblick auf die vermeidbaren Kosten für solche Maßnahmen. Der Magistrat hat in Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Ortsbeiräten bereits vor Jahren viele Hundeauslaufflächen eingerichtet, die ausnahmslos ohne Einfriedung hergestellt wurden und durchweg auch angenommen wurden. Alleine die für Hunde in den achtziger Jahren eingefriedete Fläche im Grüneburgpark damals: "Hundetoilette" wurde auf Wunsch des zuständigen Ortsbeirates bisher noch nicht durch eine andere, nicht eingefriedete Auslauffläche innerhalb des Parks ersetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1596

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