Hundeauslauf in Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST
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Betreff: Hundeauslauf in
Niederrad Die Bereitstellung der Hundeauslauffläche im Rahmen
der Grünanlagensatzung entbindet den jeweiligen Hundehalter, bzw. die jeweilige
Aufsichtsführende Person, nicht von der Verpflichtung, sich mit seinen Tieren
gegenüber anderen Nutzern rücksichtsvoll zu verhalten. Hunde dürfen nicht
unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im Einwirkungsbereich der führenden
Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund in Sichtweite auf Ruf und Pfiff
sofort reagieren muss. Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das
Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und
funktioniert auch an allen Standorten im Stadtgebiet, bei denen
Hundeauslaufflächen an Straßen liegen. Aus diesem Grund ist eine Einfriedung von
Hundeauslaufflächen auch in diesem Fall nicht erforderlich; insbesondere auch
im Hinblick auf die vermeidbaren Kosten für solche Maßnahmen. Der Magistrat hat
in Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Ortsbeiräten bereits vor Jahren
viele Hundeauslaufflächen eingerichtet, die ausnahmslos ohne Einfriedung
hergestellt wurden und durchweg auch angenommen wurden. Alleine die für Hunde
in den achtziger Jahren eingefriedete Fläche im Grüneburgpark damals:
"Hundetoilette" wurde auf Wunsch des zuständigen
Ortsbeirates bisher noch nicht durch eine andere, nicht eingefriedete
Auslauffläche innerhalb des Parks ersetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.09.2012, OM 1596