Zebrastreifen Falkstraße/Juliusstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1699
Betreff: Zebrastreifen Falkstraße/Juliusstraße Circa 20 Meter vor dem Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") wird das Verkehrszeichen 136-10 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Kinder) als Piktogramm auf die Fahrbahn aufgebracht. Der Rückschnitt der Hecke - beziehungsweise des Gebüschs - wird veranlasst.