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Parken in der Wickerer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der westliche Gehweg in der Wickerer Straße hat keine ausreichende Breite um eine reibungslose Begegnung von zu Fuß Gehenden mit anderen zu Fuß Gehenden mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrenden zu ermöglichen. Daher wird ein halbseitiges Parken abgelehnt. Jedoch wird im Einmündungsbereich eine Zick-Zack-Markierung angebracht. Die Städtische Verkehrspolizei führt im Rahmen der allgemeinen Streife Kontrollen in der Wickerer Straße durch. In diesem Jahr wurden an der Einmündung Erbbaustraße insgesamt neun Verwarnungen wegen des Parkens innerhalb des Fünf-Meter-Bereiches ausgestellt.