Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1696
Betreff: Rad- und
Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an
Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Schutz der zu Fuß Gehenden ist
ein wichtiger Bestandteil bei der Planung von Lichtsignalanlagen. Die
Signalsteuerung für zu Fuß Gehende ist vorrangig unter Gesichtspunkten deren
Sicherheitsbedürfnisses zu sehen. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 25
der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist "die Sicherung der zu Fuß Gehenden beim
Überqueren der Fahrbahn eine der vornehmsten Aufgaben der
Straßenverkehrsbehörde und der Polizei". Des Weiteren werden die Lichtsignalanlagen im
Stadtgebiet Frankfurt am Main ausnahmslos nach den vom Bundesminister für
Verkehr empfohlenen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) erstellt. Diese
beinhalten die notwendigen Sicherheitsanforderungen für den praxisgerechten
Einsatz der Lichtsignalanlagen und werden auch bei Gericht zugrunde gelegt.
In der Regel wird bei der Planung von Lichtsignalanlagen im Frankfurter
Stadtgebiet ein ausgewogener Mittelweg zwischen Sicherheits- und
Komfortbedürfnissen der zu Fuß Gehenden und den Ansprüchen des
Kraftfahrzeugverkehrs nach der RiLSA angestrebt. Querungsstellen für zu Fuß Gehende mit
Fahrbahnteiler bzw. Mittelinseln werden im Allgemeinen je Fahrtrichtung des
Kraftfahrzeugverkehrs einzeln signalisiert. Hierbei wird im Stadtgebiet von
Frankfurt am Main weitestgehend versucht, den zu Fuß Gehenden bei
Grünbeginn die Querung der gesamten Fahrbahn (beide Fahrspuren plus
Mittelinsel) zu ermöglichen. Ansonsten könnten zu Fuß Gehende geneigt sein,
das Rotlicht bei zu langer Wartezeit zu missachten. Die angestrebte
Koordinierung der Grünzeiten für die zu Fuß Gehenden ist jedoch auch hier
aufgrund der oft bestehenden Interessenkonflikte der einzelnen
Verkehrsteilnehmergruppen immer von der individuellen Gesamtverkehrssituation
an dem jeweiligen Kreuzungsbereich abhängig. Bei der Lichtsignalanlage (LSA)
Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Leipziger Straße /Gräfstraße handelt es
sich um einen hochkomplexen Knotenpunkt mit starken Beziehungen von zu Fuß
Gehenden, ÖPNV-Beschleunigung und auch starken Ein- und
Ausbiegefahrbeziehungen. Bei der signaltechnischen Bearbeitung wurde neben der
reibungslosen Abwicklung der hier verkehrenden ÖV-Linien auch auf möglichst
kurze Wartezeiten für die zu Fuß Gehenden geachtet. So ergeben sich an den
angesprochenen Furten der zu Fuß Gehenden sehr lange Grünzeiten, die sich aber
bedingt durch unterschiedliche Feindlichkeiten nur in Teilbereichen
überschneiden. Die Überschneidungsbereiche reichen aber für eine komplette
Querung der Fahrbahnen aus. Ähnliches gilt für die LSA Sophienstraße/Gräfstraße.
Auch hier ergeben sich teilweise lange Grünzeiten für zu Fuß Gehende, die sich
aber nur teilweise überschneiden. Die beiden Furten für zu Fuß Gehende über die
Sophienstraße, Einmündung zur Zeppelinallee, werden gemeinsam geschaltet. Aus
diesen Gründen wird von einer Änderung der Signalschaltungen abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686