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Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Schutz der zu Fuß Gehenden ist ein wichtiger Bestandteil bei der Planung von Lichtsignalanlagen. Die Signalsteuerung für zu Fuß Gehende ist vorrangig unter Gesichtspunkten deren Sicherheitsbedürfnisses zu sehen. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 25 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist "die Sicherung der zu Fuß Gehenden beim Überqueren der Fahrbahn eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei". Des Weiteren werden die Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Frankfurt am Main ausnahmslos nach den vom Bundesminister für Verkehr empfohlenen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) erstellt. Diese beinhalten die notwendigen Sicherheitsanforderungen für den praxisgerechten Einsatz der Lichtsignalanlagen und werden auch bei Gericht zugrunde gelegt. In der Regel wird bei der Planung von Lichtsignalanlagen im Frankfurter Stadtgebiet ein ausgewogener Mittelweg zwischen Sicherheits- und Komfortbedürfnissen der zu Fuß Gehenden und den Ansprüchen des Kraftfahrzeugverkehrs nach der RiLSA angestrebt. Querungsstellen für zu Fuß Gehende mit Fahrbahnteiler bzw. Mittelinseln werden im Allgemeinen je Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugverkehrs einzeln signalisiert. Hierbei wird im Stadtgebiet von Frankfurt am Main weitestgehend versucht, den zu Fuß Gehenden bei Grünbeginn die Querung der gesamten Fahrbahn (beide Fahrspuren plus Mittelinsel) zu ermöglichen. Ansonsten könnten zu Fuß Gehende geneigt sein, das Rotlicht bei zu langer Wartezeit zu missachten. Die angestrebte Koordinierung der Grünzeiten für die zu Fuß Gehenden ist jedoch auch hier aufgrund der oft bestehenden Interessenkonflikte der einzelnen Verkehrsteilnehmergruppen immer von der individuellen Gesamtverkehrssituation an dem jeweiligen Kreuzungsbereich abhängig. Bei der Lichtsignalanlage (LSA) Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Leipziger Straße /Gräfstraße handelt es sich um einen hochkomplexen Knotenpunkt mit starken Beziehungen von zu Fuß Gehenden, ÖPNV-Beschleunigung und auch starken Ein- und Ausbiegefahrbeziehungen. Bei der signaltechnischen Bearbeitung wurde neben der reibungslosen Abwicklung der hier verkehrenden ÖV-Linien auch auf möglichst kurze Wartezeiten für die zu Fuß Gehenden geachtet. So ergeben sich an den angesprochenen Furten der zu Fuß Gehenden sehr lange Grünzeiten, die sich aber bedingt durch unterschiedliche Feindlichkeiten nur in Teilbereichen überschneiden. Die Überschneidungsbereiche reichen aber für eine komplette Querung der Fahrbahnen aus. Ähnliches gilt für die LSA Sophienstraße/Gräfstraße. Auch hier ergeben sich teilweise lange Grünzeiten für zu Fuß Gehende, die sich aber nur teilweise überschneiden. Die beiden Furten für zu Fuß Gehende über die Sophienstraße, Einmündung zur Zeppelinallee, werden gemeinsam geschaltet. Aus diesen Gründen wird von einer Änderung der Signalschaltungen abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686