Mögliche Standorte für öffentliche und/oder soziale Nutzungen im Ortsbezirk 2
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
- Das Gebäude im Kettenhofweg 130 steht im privaten Eigentum. Konkrete Angaben zum Eigentümer sind dem Magistrat aus Datenschutzgründen nicht möglich. Darüber hinaus sind dem Magistrat aktuelle Planungen im Detail nicht bekannt, zuletzt wurde im Jahr 2015 der Umbau in einen Beherbergungsbetrieb genehmigt, bislang jedoch nicht umgesetzt. Das Jugend- und Sozialamt als zuständiges Fachamt sieht derzeit keinen Bedarf für eine Nutzung der Liegenschaft als Jugendzentrum oder für eine sonstige soziale Einrichtung. Der eingeschossige Aufbau in der Kaufunger Straße 9 ist Bestandteil des angrenzenden Grundstücks Schloßstraße 29, das der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2019 vom Land Hessen zurück übertragen wurde. An diesem Standort wird derzeit eine dreizügige Grundschule geplant, die nach einer Umbauphase sehr kurzfristig in Betrieb gehen soll. Vor dem Hintergrund der dringenden Schulbedarfe in der Stadt Frankfurt am Main sind für den Magistrat solche Schulbauprojekte absolut vorrangig. Es ist daher nicht vorgesehen, Teile des zukünftigen Schulgrundstücks schon jetzt für alternative Nutzungen zur Verfügung zu stellen, so lange die Planung nicht abgeschlossen und umgesetzt ist und ausgeschlossen werden kann, dass die Fläche in der Kaufunger Straße 9 für Zwecke der zukünftigen Grundschule benötigt wird. Bis dahin ist die derzeitige Nutzung durch das Rote Kreuz als Interimsnutzung zu werten. Der Magistrat wird Gespräche mit dem Roten Kreuz aufnehmen, sobald die zukünftige Verwendung der Fläche geklärt ist.
- Die Stadt Frankfurt am Main hat keine Liegenschaften im Eigentum, die im Bereich des Ortsbeirats 2 zu einer öffentlichen und/oder sozialen Nutzung umgewidmet werden könnten. Eine solche Nutzung setzt daher zunächst den freihändigen Erwerb einer Immobilie voraus, für den ein entsprechendes Budget zur Verfügung stehen muss. Es zählt nicht zu den Aufgaben des Magistrats der Stadt Frankfurt, Immobilien im Stadtgebiet in der Funktion eines Projektentwicklers zu erwerben und den Standort außerhalb des gesetzlichen Auftrags zur Daseinsvorsorge zu öffentlichen und/oder sozialen Einrichtungen zu entwickeln. Der Magistrat ist insbesondere von seinen personellen und wirtschaftlichen Ressourcen nicht in der Lage, einzelnen Aufwertungswünschen im Stadtgebiet durch freihändigen Ankauf von Liegenschaften um Umsetzung von Bauprojekten nachzukommen.