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Zeilsheim: Fuß- und Radweg am Ortseingang Hofheimer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1691 Betreff: Zeilsheim: Fuß- und Radweg am Ortseingang Hofheimer Straße Um den Radverkehr vom gemeinsamen Fuß- und Radweg sicher auf die Straße zu führen, wird eine Ausfahrtasche mittels Sperrfläche mit Absicherung durch eine Leitbake in Höhe der Hofheimer Straße 31 markiert. Die Fahrbahnrandmarkierung auf der nördlichen Seite vor der Bushaltestelle wird entfernt und die Mittelmarkierung im betroffenen Bereich in nördliche Richtung angepasst. Um dem unerlaubten Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, wird das VZ 240 StVO (Gemeinsamer Geh- und Radweg) aus der Grünfläche an den Weg (ca. 1 m) versetzt und unterstützend ein Piktogramm des VZ 240 auf den Weg sowie ein weiteres in Höhe der Hausnummer 31 angebracht. Von einem getrennten Rad- und Fußweg wird wegen der zu geringen Breite des Weges abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1386

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