Zeilsheim: Fuß- und Radweg am Ortseingang Hofheimer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST
1691
Betreff: Zeilsheim: Fuß-
und Radweg am Ortseingang Hofheimer Straße Um den Radverkehr vom gemeinsamen Fuß- und Radweg
sicher auf die Straße zu führen, wird eine Ausfahrtasche mittels Sperrfläche
mit Absicherung durch eine Leitbake in Höhe der Hofheimer Straße 31 markiert.
Die Fahrbahnrandmarkierung auf der nördlichen Seite vor der Bushaltestelle wird
entfernt und die Mittelmarkierung im betroffenen Bereich in nördliche Richtung
angepasst. Um dem unerlaubten Parken von
Fahrzeugen entgegenzuwirken, wird das VZ 240 StVO (Gemeinsamer Geh- und Radweg)
aus der Grünfläche an den Weg (ca. 1 m) versetzt und unterstützend ein
Piktogramm des VZ 240 auf den Weg sowie ein weiteres in Höhe der Hausnummer 31
angebracht. Von einem getrennten Rad- und Fußweg wird wegen der zu geringen
Breite des Weges abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2012, OM 1386