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Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1690 Betreff: Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management Das von der Stadt Frankfurt am Main mit der Durchführung der öffentlich-rechtlichen Dienstleistung "Müllabfuhr" beauftragte Dienstleistungsunternehmen, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH), führt vor der Abnahme eines Bereitstellungsortes von kommunalen Abfallsammelbehältern für die Leerung eine eingehende Prüfung des Sammelplatzes durch. Hierbei sind insbesondere versicherungsrechtliche Kriterien für eine Genehmigung ausschlaggebend, die u. a. die Breite, den Steigungsgrad, die Befahrbarkeit und Geeignetheit der Zufahrtsstraße regeln. Die zuständigen Mitarbeiter der FES GmbH haben die Leerung der Abfallbehälter der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützigen GmbH (Liegenschaft Adickesallee 32-34) am Wendehammer der De-Bary- und Feldgerichtstraße vorab bewertet und unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften für Neubauten genehmigt. Der Leerung der Abfallbehälter der Frankfurt School of Finance & Management über die rückwärtigen Straßen steht aus Sicht des Magistrats nichts entgegen, da an gleichem Sammelplatz auch die Abfallbehälter der angrenzenden wohngenutzten Liegenschaften geleert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Leerung des endgültigen kommunalen Behältersortimentes nach Fertigstellung des Bauvorhabens am Wendehammer lediglich ein paar Minuten länger dauern wird, als es derzeit der Fall ist. Der Ortsbeirat regte an, die Leerung der Abfallbehälter über die Zufahrt zur Tiefgarage der Frankfurt School of Finance & Management von der Adickesallee durchzuführen. Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich auf dem Flurstuck der Liegenschaft Adickesallee 32-34 und stellt folglich eine Privatstraße dar. Die Lademannschaften der FES GmbH dürfen Privatstraßen, falls dies überhaupt genehmigungsfähig ist, nur unter strengen Auflagen und in berechtigten Einzelfällen befahren. Hier spielen versicherungstechnische Gründe eine große Rolle, da der FES GmbH u. a. ein Haftungsausschluss erteilt werden muss. Der Magistrat hält die skizzierte rückwärtige Anfahrt für durchführbar und geeignet. Aus Sicht des Magistrats ist die Leerung der kommunalen Abfallsammelbehälter der Frankfurt School über die De-Bary- und Feldgerichtstraße auch unter Berücksichtigung der Interessen der Anliegerschaft und zur Schonung des Verkehres auf der Adickesallee - vor allem in der morgendlichen Hauptverkehrszeit - unbedenklich und zumutbar. Der Magistrat weist an dieser Stelle jedoch auch darauf hin, dass es sich bei der Frankfurt School of Finance & Management abfallrechtlich um ein Gewerbe handelt. Gewerblich genutzte Liegenschaften sind dazu berechtigt, neben dem kommunalen Mindestbehältervolumen an Restabfall auch über gewerbliche Abfallsammelbehälter zu verfügen. Die Andienung dieser gewerblich gestellten Abfallbehälter erfolgt demnach durch private Firmen, auf deren Leerungsverhalten der Magistrat keinen Einfluss ausüben kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 546

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