Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST
1690
Betreff: Müllentsorgung der
Frankfurt School of Finance & Management Das von der Stadt Frankfurt am
Main mit der Durchführung der öffentlich-rechtlichen Dienstleistung
"Müllabfuhr" beauftragte Dienstleistungsunternehmen, die Frankfurter
Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH), führt vor der Abnahme eines
Bereitstellungsortes von kommunalen Abfallsammelbehältern für die Leerung eine
eingehende Prüfung des Sammelplatzes durch. Hierbei sind insbesondere versicherungsrechtliche
Kriterien für eine Genehmigung ausschlaggebend, die u. a. die Breite, den
Steigungsgrad, die Befahrbarkeit und Geeignetheit der Zufahrtsstraße
regeln. Die zuständigen Mitarbeiter der FES
GmbH haben die Leerung der Abfallbehälter der Frankfurt School of Finance &
Management gemeinnützigen GmbH (Liegenschaft Adickesallee 32-34) am Wendehammer
der De-Bary- und Feldgerichtstraße vorab bewertet und unter Berücksichtigung
der geltenden Vorschriften für Neubauten genehmigt. Der Leerung der Abfallbehälter der Frankfurt School
of Finance & Management über die rückwärtigen Straßen steht aus Sicht des
Magistrats nichts entgegen, da an gleichem Sammelplatz auch die Abfallbehälter
der angrenzenden wohngenutzten Liegenschaften geleert werden. Es ist davon auszugehen, dass die
Leerung des endgültigen kommunalen Behältersortimentes nach Fertigstellung des
Bauvorhabens am Wendehammer lediglich ein paar Minuten länger dauern wird, als
es derzeit der Fall ist. Der Ortsbeirat regte an, die Leerung der
Abfallbehälter über die Zufahrt zur Tiefgarage der Frankfurt School of Finance
& Management von der Adickesallee durchzuführen. Die Zufahrt zur Tiefgarage
befindet sich auf dem Flurstuck der Liegenschaft Adickesallee 32-34 und stellt
folglich eine Privatstraße dar. Die Lademannschaften der FES GmbH dürfen
Privatstraßen, falls dies überhaupt genehmigungsfähig ist, nur unter strengen
Auflagen und in berechtigten Einzelfällen befahren. Hier spielen
versicherungstechnische Gründe eine große Rolle, da der FES GmbH u. a. ein
Haftungsausschluss erteilt werden muss. Der Magistrat hält die skizzierte
rückwärtige Anfahrt für durchführbar und geeignet. Aus Sicht des Magistrats ist die Leerung der
kommunalen Abfallsammelbehälter der Frankfurt School über die De-Bary- und
Feldgerichtstraße auch unter Berücksichtigung der Interessen der Anliegerschaft
und zur Schonung des Verkehres auf der Adickesallee - vor allem in der
morgendlichen Hauptverkehrszeit - unbedenklich und zumutbar. Der Magistrat weist an dieser Stelle
jedoch auch darauf hin, dass es sich bei der Frankfurt School of Finance &
Management abfallrechtlich um ein Gewerbe handelt. Gewerblich genutzte
Liegenschaften sind dazu berechtigt, neben dem kommunalen
Mindestbehältervolumen an Restabfall auch über gewerbliche Abfallsammelbehälter
zu verfügen. Die Andienung
dieser gewerblich gestellten Abfallbehälter erfolgt demnach durch private
Firmen, auf deren Leerungsverhalten der Magistrat keinen Einfluss ausüben
kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2016, OM 546