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Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1689 Betreff: Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Beim Sossenheimer Weg handelt es sich um eine Grundnetzstraße mit Linienbusverkehr in beiden Richtungen. Besondere örtliche Verhältnisse sowie eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt, bestehen hier nicht. Die formalen Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 sind daher nicht erfüllt. Der Magistrat bedauert daher, in diesem Punkt der Anregung nicht folgen zu können. Ergänzend weist der Magistrat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Bereich der Walter-Kolb-Schule bereits die Querung der Fahrbahn mittels einer Lichtsignalanlage gesichert ist. Zusätzlich wurde die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit in Höhe der Schule auf einer Länge von 150 m im Rahmen der Schulwegsicherung auf 30 km/h gesenkt. Im Einmündungsbereich der Straße Grauer Stein wird für die Kindertagesstätte 68 voraussichtlich noch in diesem Jahr eine weitere Lichtsignalanlage in Betrieb genommen. Der Kreuzungsbereich der Gotenstraße ist ebenfalls signalgeregelt, sodass auf dem Streckenabschnitt zwischen Gotenstraße und Teutonenweg eine sichere Querung für Fußgänger durch drei Lichtsignalanlagen ermöglicht wird. Um gleichwohl das Geschwindigkeitsniveau grundsätzlich zu senken, wird die Mittelmarkierung, wie angeregt, entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1385

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