Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST
1689
Betreff: Tempo 30 auf dem
Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Beim Sossenheimer Weg handelt es sich um eine
Grundnetzstraße mit Linienbusverkehr in beiden Richtungen. Besondere örtliche Verhältnisse
sowie eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von
Rechtsgütern erheblich übersteigt, bestehen hier nicht. Die formalen
Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 sind daher nicht erfüllt. Der
Magistrat bedauert daher, in diesem Punkt der Anregung nicht folgen zu können.
Ergänzend weist der Magistrat in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Bereich der Walter-Kolb-Schule bereits
die Querung der Fahrbahn mittels einer Lichtsignalanlage gesichert ist.
Zusätzlich wurde die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit in Höhe der Schule auf
einer Länge von 150 m im Rahmen der Schulwegsicherung auf 30 km/h gesenkt.
Im Einmündungsbereich der Straße
Grauer Stein wird für die Kindertagesstätte 68 voraussichtlich noch in diesem
Jahr eine weitere Lichtsignalanlage in Betrieb genommen. Der Kreuzungsbereich
der Gotenstraße ist ebenfalls signalgeregelt, sodass auf dem Streckenabschnitt
zwischen Gotenstraße und Teutonenweg eine sichere Querung für Fußgänger durch
drei Lichtsignalanlagen ermöglicht wird. Um gleichwohl das Geschwindigkeitsniveau
grundsätzlich zu senken, wird die Mittelmarkierung, wie angeregt, entfernt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2012, OM 1385