ÖPNV stärken
Stellungnahme des Magistrats
Zu a) Das ÖPNV-Angebot in Frankfurt am Main besteht aus einem engmaschigen Netz aus U-Bahn-, Straßenbahn- und Buslinien. Diese werden zumeist in dichter Fahrtenfolge bedient und sind an vielen Stellen mit möglichst kurzen Umsteigezeiten miteinander verknüpft. Das ÖPNV-System kann dabei nur für eine begrenzte Anzahl von Relationen umsteigefreie Verbindungen herstellen. Eine umsteigefreie Verbindung vom Frankfurter Norden zum Hauptbahnhof ist seit dem 10. Juni 2024 mit der Durchbindung der U-Bahnlinie U5 wieder hergestellt. Aufgrund des hohen Personalmangels waren Busse und Bahnen in Frankfurt am Main in den letzten Monaten des Jahres 2023 nicht in dem Maße zuverlässig, wie dies von den Fahrgästen zurecht gewünscht und vom Magistrat angestrebt wird. Der Magistrat hat darauf mit einem Stabilisierungsfahrplan zum 27.01.2024 reagiert, um eine höhere Zuverlässigkeit für die Fahrgäste sicherzustellen. Der Stabilisierungsfahrplan zeigt Wirkung; die personalbedingten Ausfälle sind zurückgegangen. Parallel wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die angespannte Personalsituation bei Fahrerinnen und Fahrern und bei den Beschäftigten der Werkstätten zu bessern. Dafür werden Maßnahmen zur Mitarbeitendengewinnung, zur Steigerung der Mitarbeitendenzufriedenheit und -bindung sowie zur Verbesserung des Unternehmensimages und Berufsbildes umgesetzt. Zu b) Im Gegensatz zur U-Bahn, die auf einem unabhängigen Gleiskörper verkehrt, nimmt ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen in der Regel am öffentlichen Straßenverkehr teil und "schwimmt" in diesem mit. Dadurch erhöht sich die Fahrzeit gegenüber der U-Bahn. Auch kann der Schienenersatzverkehr nur Straßen nutzen, die mit Bussen befahren werden dürfen, was oftmals die Führung über parallel führende Straßen oder gar weiträumige alternative Führungen des SEV erfordert. Ein deutlich schnellerer SEV kann daher nicht in Aussicht gestellt werden. Eine direkte Anfahrt der Konstablerwache mit dem SEV von Norden (aus Richtung Bleichstraße kommend) ist nicht möglich, da die Busse nach dem Ausstieg an der Konstablerwache keine sinnvolle Wendemöglichkeit für die Rückfahrt in Richtung Preungesheim haben (vgl. ST 337 vom 09.02.2024 zu OM 4489 vom 19.09.2023). Abweichend zum U5-SEV in den Sommerferien 2023 waren in den Osterferien 2024 die Bauarbeiten der Versorgungsbetriebe in der Allerheiligenstraße abgeschlossen, sodass ein SEV-Halt in der Allerheiligenstraße möglich war (nur Ausstieg, der Einstieg erfolgte unverändert vor dem Kaufhaus C&A in der Konrad-Adenauer-Straße). Die Allerheiligenstraße liegt für Fahrgäste vorteilhaft in unmittelbarer Nähe und Sichtweite der Haltestelle Konstablerwache. Zu c) Entlang des Abschnittes der Linie U5 zwischen den Haltestellen Preungesheim und Gießener Straße ist aufgrund fehlender SEV-Bushaltestellen in Fahrtrichtung stadteinwärts kein SEV-Betrieb möglich. Aus baulichen und verkehrsbedingten Gründen können auch keine provisorischen SEV- Haltestellen eingerichtet werden. Daher wird der SEV in Richtung stadteinwärts über die Homburger Landstraße (analog zum Nachtbus N5) geführt. Um den abweichenden Fahrtverlauf zu verdeutlichen, werden die Haltestellennamen der Buslinie 39 verwendet.