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Digitalisierung für Seniorinnen und Senioren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1: In Frankfurt am Main gibt es aktuell 45 stationäre Pflegeeinrichtungen. Zu Frage 2: Aktuell wurde bei den stationären Pflegeeinrichtungen angefragt, ob den Bewohner:innen W-LAN zur Verfügung steht. - 24 der angefragten Einrichtungen haben mitgeteilt, dass sie freies W-LAN in ihren Einrichtungen vorhalten, - 2 der angefragten Einrichtungen haben mitgeteilt, dass der Ausbau geplant sei, - 7 der angefragten Einrichtungen haben mitgeteilt, dass sie Hotspots vorhalten, - 2 der angefragten Einrichtungen haben mitgeteilt, dass sie kein WLAN vorhalten, - 10 der angefragten Einrichtungen haben keine Antwort erteilt. Grundsätzlich ist die Ausstattung mit W-LAN nicht Teil der Investitionskostenfinanzierung von stationären Pflegeeinrichtungen. Über das SGB XI gibt es jedoch die Möglichkeit, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung fördern zu lassen. Dies umfasst auch die Möglichkeit, ein W-LAN zu realisieren. Auskünfte darüber, ob und in welchem Umfang die Träger W-LAN vorhalten, erfolgt auf freiwilliger Basis, das heißt, sie müssen der Stadt Frankfurt am Main keine Auskünfte erteilen. Insofern können diese Informationen nicht flächendeckend für die stationären Einrichtungen in Frankfurt am Main vorliegen. Bei den Einrichtungsträgern gibt es durchaus auch unterschiedliche Wahrnehmungen über die (derzeitige) Nachfrage. Die zunehmende Digitalisierung aller Bereiche des Lebens wird aber unausweichlich auch eine steigende Nachfrage nach W-LAN-Angeboten in den Einrichtungen auslösen. Aus Sicht des Magistrats sind die Betreiber gut beraten, dieser Nachfrage mit entsprechenden Angeboten zu begegnen. Zukünftig wird das Vorhandensein von W-LAN für die Betroffenen (resp. Angehörigen) mit Sicherheit ein Auswahlkriterium bei einer Entscheidung für oder gegen eine Einrichtung abbilden. Zu Frage 3: Aktuell wird auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, §1832, die Einrichtung eines Pflegerats konzeptioniert und initiiert. Die Stadt Frankfurt am Main möchte so eine Möglichkeit schaffen, dass Fachleute aus den verschiedenen Bereichen der Pflege gemeinsame Konzepte und Strategien erarbeiten und entwickeln können, die auf kommunaler Ebene wesentliche Verbesserungen für alle in diesem Bereich Tätigen und somit auch für die zu Pflegenden erreicht werden können. Das Jugend- und Sozialamt ist mit der Einrichtung des Pflegerates beauftragt worden und befindet sich aktuell in der Planungsphase. Es arbeitet momentan an einer sinnvollen Vernetzungsstruktur unter größtmöglicher Beteiligung geeigneter und in Frage kommender interner und externer Expert:innen der Altenhilfe. Im vierten Quartal 2023 bzw. erstem Quartal 2024 soll diesbezüglich ein organisierter und fachlich moderierter Austausch stattfinden, um den Pflegerat professionell in die Gestaltung zu bringen. Zudem werden große Potenziale in einer nutzer:innen- und adressaten-zentrierten Digitalisierung gesehen. Diese kann unterstützen, die administrativen Prozesse zeitlich zu verkürzen und damit mehr Zeit für die Arbeit mit den Menschen und ihrer Pflege und Betreuung zu haben. Technische Innovationen (Roboter, Hilfsmittel für Pflegekräfte) können unterstützend und gesundheitsschonend bei den Anteilen schwerer körperlicher Arbeit eingesetzt werden und einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der Selbständigkeit und Teilhabe bei körperlichen oder krankheitsbedingten Einschränkungen leisten. Digitalisierung kann den Arbeitsalltag in der Pflege erleichtern, so die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden maßgeblich verbessern und Einrichtungen attraktiv für die Zukunft machen. Seit 2018 stehen Fördermittel des Bundes für die Förderung von Digitalisierung in der Pflege zur Verfügung (12.000 € pro Einrichtung). Eine repräsentative Studie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zeigt, dass die Leitungskräfte und Mitarbeitenden sich den Einsatz digitaler Arbeitsmittel wünschen, aber unterschiedliche Barrieren dazu führen, dass die Fördermittel des Bundes nicht abgerufen werden. Insgesamt befindet sich die Digitalisierung daher noch auf einem niedrigen Niveau und ist zwischen den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich ausgeprägt. In einer einjährigen Studie soll speziell für die Pflegeeinrichtungen in Frankfurt am Main ermittelt werden, welche Hindernisse bei der Digitalisierung bestehen und welche Art der Unterstützung die Einrichtungen für erfolgreiche Digitalisierungsmaßnahmen brauchen. Darüber hinaus sollen durch enge Vernetzung und gemeinsame Projekte der Stadt Frankfurt am Main mit dem Institut Future Aging der Frankfurt University of Applied Sciences sowie mit dem Bereich Altersforschung der Goethe Universität die Einsatzfähigkeit und Anwendungsmöglichkeit von digitalen Instrumenten in der Pflege weiter vorangebracht werden, sodass digitale Unterstützung mittelfristig ein Element darstellt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Grundsätzlich ist noch zu erwähnen, dass die geplante Anbindung an die Telematik-Infrastruktur die Pflegeeinrichtungen nicht verpflichtet, W-LAN für die Bewohner:innen der Einrichtungen einzurichten. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) dient der Anbindung von Dokumentations- und Abrechnungssystemen. Zu Frage 4 und 5: Den Pflegeeinrichtungen ist es wichtig, dass die Bewohner:innen mit ihrer Umwelt in Verbindung bleiben und sie mit Smartphone, Tablets oder Laptops umgehen können. Die angefragten Einrichtungen meldeten zurück, dass für die Bewohner:innen regelhaft bei Bedarf eine individuelle Unterstützung angeboten wird. Darüber hinaus werden zum Teil auch in regelmäßigen Abständen Digitalisierungskurse angeboten oder vereinzelt auch Internet- und Techniksprechstunden vorgehalten.

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