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Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am Palmengarten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der jetzige Standort ist aktuell Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Die Verlegung der Versammlung außerhalb der Sicht- und Hörweite zur Beratungsstelle, ist auf die Handreichungen des Hessischen Ministerium des Innern und Sport gestützt. Vor dem Hintergrund wird zunächst am zuletzt zugewiesenen Versammlungsort festgehalten. Ob darüber hinaus eine weitere Verlegung zu rechtfertigen ist, wird nach dem Urteil entschieden. Zu
  2. Die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht auch über die Corona Pandemie hinaus als Onlineberatung durchführen zu können, wird unterstützt. Die Onlineberatung hat sich mittlerweile in vielen Bereichen als gleichwertige Beratungsform bewährt.