Zukunft des Gebäudes „Offenbacher Landstraße 289“ - Gasthof Zum Hirsch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1680 Betreff: Zukunft des Gebäudes "Offenbacher
Landstraße 289" - Gasthof Zum Hirsch Die Liegenschaft
Offenbacher Landstraße 289 befindet sich in Privatbesitz. In welcher Art und
Weise der Eigentümer diese nutzt, steht ihm im Rahmen der gesetzlichen
Regelungen daher grundsätzlich frei. Der Zeitpunkt einer Planung zur Bebauung
oder eines Umbaus sowie die Stellung eines entsprechenden Bauantrags, liegen
ausschließlich in der Entscheidungsfreiheit des Eigentümers. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2019, OM 4702