Zukunft des Gebäudes „Offenbacher Landstraße 289“ - Gasthof Zum Hirsch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1680
Betreff: Zukunft des Gebäudes "Offenbacher Landstraße 289" - Gasthof Zum Hirsch Die Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 befindet sich in Privatbesitz. In welcher Art und Weise der Eigentümer diese nutzt, steht ihm im Rahmen der gesetzlichen Regelungen daher grundsätzlich frei. Der Zeitpunkt einer Planung zur Bebauung oder eines Umbaus sowie die Stellung eines entsprechenden Bauantrags, liegen ausschließlich in der Entscheidungsfreiheit des Eigentümers.