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Situation in der Grünanlage hinter der Seniorenwohnanlage Mörfelder Landstraße 210, 212

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1680 Betreff: Situation in der Grünanlage hinter der Seniorenwohnanlage Mörfelder Landstraße 210, 212 Zu der Anregung des Ortsbeirates 5 wurde das für die Verfolgung von Straftaten zuständige Polizeipräsidium Frankfurt am Main um Stellungnahme gebeten, welches Folgendes mitteilte: Der vom Ortsbeirat 5 mitgeteilte Sachverhalt kann von Seiten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nicht bestätigt werden. Dem örtlich zuständigen 8. Polizeirevier und der zuständigen operativen Einheit liegen diesbezüglich keine Informationen / Beschwerden vor. Die Klagen der Bewohner der Seniorenwohnanlage können auch nach Auswertung des Kriminalitätslagebildes (KLB) anhand der beanzeigten Straftaten nicht nachvollzogen werden. Im Umfeld der Grünanlage "Tiroler Park" kam es seit Jahresbeginn (lt. KLB) vereinzelt zu Fällen von Vandalismus, Rohheitsdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dieses Fallaufkommen zeigt jedoch keine negativen Tendenzen (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gleichbleibende Fallzahlen) auf. Viele der sich dort ereigneten Straftaten zeigten eher persönlichen Charakter und ereigneten sich in der Nähe der umliegenden Wohnblöcke und sind nicht der Grünanlage selbst oder einem geänderten Nutzungsverhalten der Anlage zuzuschreiben. Der Tiroler Park weist im Bereich direkt neben und hinter der Altenwohnanlage zudem einen Tennisverein mit neun Plätzen, einen Bolzplatz, ein Basketballfeld sowie einen Kinderspielplatz auf. Das es hierbei -gerade auch in den warmen Monaten- zu einem regen -auch interkulturellen- Treiben und damit gewöhnlich auch zu einem verstärkten Lärmpegel in der Grünanlage kommt, ist eher ein urbanes als ein ordnungspolizeiliches Phänomen. Der Streifendienst des 8. Polizeireviers und der Operativen Einheit Süd (OPE Süd) wird dennoch zur Aufhellung eines dort evtl. vorhandenen Dunkelfeldes zu verstärkten Kontrollmaßnahmen angehalten. Um zeitnah auf derartige Vorkommnisse reagieren zu können, wird gebeten, bei Bekanntwerden entsprechender Sachverhalte direkt das örtlich zuständige Revier zu kontaktieren: Tel.: 069/755-10800 oder per E-Mail: 8.Polizeirevier.PPFFM@polizei.hessen.de Ergänzend hierzu möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass die Stadtpolizei aufgrund der Anregung ebenfalls die Kontrollmaßnahmen in den Bereichen zu verschiedenen Abend- und Nachtstunden verstärkt hatte und es im Zuge dessen jedoch zu keinen Feststellungen in Hinblick auf Lärmbelästigungen und/oder Vandalismus kam. Bei akuten Lärmbeschwerden können sich die Anwohner über das Sicherheitstelefon (212 - 44 0 44) auch an die Stadtpolizei wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1640

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