Situation in der Grünanlage hinter der Seniorenwohnanlage Mörfelder Landstraße 210, 212
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST
1680
Betreff: Situation in der
Grünanlage hinter der Seniorenwohnanlage Mörfelder Landstraße 210, 212 Zu der Anregung des Ortsbeirates
5 wurde das für die Verfolgung von Straftaten zuständige Polizeipräsidium
Frankfurt am Main um Stellungnahme gebeten, welches Folgendes
mitteilte:
Der vom Ortsbeirat 5 mitgeteilte
Sachverhalt kann von Seiten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nicht
bestätigt werden. Dem örtlich zuständigen 8. Polizeirevier und der zuständigen
operativen Einheit liegen diesbezüglich keine Informationen / Beschwerden
vor. Die Klagen der Bewohner
der Seniorenwohnanlage können auch nach Auswertung des Kriminalitätslagebildes
(KLB) anhand der beanzeigten Straftaten nicht nachvollzogen werden. Im Umfeld der Grünanlage "Tiroler
Park" kam es seit Jahresbeginn (lt. KLB) vereinzelt zu Fällen von Vandalismus,
Rohheitsdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dieses
Fallaufkommen zeigt jedoch keine negativen Tendenzen (im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum gleichbleibende Fallzahlen) auf. Viele der sich dort ereigneten Straftaten zeigten
eher persönlichen Charakter und ereigneten sich in der Nähe der umliegenden
Wohnblöcke und sind nicht der Grünanlage selbst oder einem geänderten
Nutzungsverhalten der Anlage zuzuschreiben. Der Tiroler Park weist im Bereich direkt neben und
hinter der Altenwohnanlage zudem einen Tennisverein mit neun Plätzen, einen
Bolzplatz, ein Basketballfeld sowie einen Kinderspielplatz auf. Das es hierbei
-gerade auch in den warmen Monaten- zu einem regen -auch interkulturellen-
Treiben und damit gewöhnlich auch zu einem verstärkten Lärmpegel in der
Grünanlage kommt, ist eher ein urbanes als ein ordnungspolizeiliches
Phänomen. Der Streifendienst des 8.
Polizeireviers und der Operativen Einheit Süd (OPE Süd) wird dennoch zur
Aufhellung eines dort evtl. vorhandenen Dunkelfeldes zu verstärkten
Kontrollmaßnahmen angehalten. Um zeitnah auf derartige Vorkommnisse reagieren zu
können, wird gebeten, bei Bekanntwerden entsprechender Sachverhalte direkt das
örtlich zuständige Revier zu kontaktieren: Tel.: 069/755-10800 oder per E-Mail:
8.Polizeirevier.PPFFM@polizei.hessen.de Ergänzend hierzu möchte der Magistrat darauf
hinweisen, dass die Stadtpolizei aufgrund der Anregung ebenfalls die
Kontrollmaßnahmen in den Bereichen zu verschiedenen Abend- und Nachtstunden
verstärkt hatte und es im Zuge dessen jedoch zu keinen Feststellungen in
Hinblick auf Lärmbelästigungen und/oder Vandalismus kam. Bei akuten Lärmbeschwerden können sich die Anwohner
über das Sicherheitstelefon (212 - 44 0 44) auch an die Stadtpolizei
wenden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1640