Außenbereich des geplanten neuen Bistros in der Oberlindau 74
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST
1680
Betreff: Außenbereich des
geplanten neuen Bistros in der Oberlindau 74 Für die Errichtung des
Wirtschaftsgartens wurde gemäß § 1 Ziffer 4 der Vorgartensatzung eine Ausnahme
erteilt. Dabei wurde entsprechend der vorgenannten Vorschrift bei der
Genehmigungserteilung darauf geachtet, dass eine ausreichende Begrünung erfolgt
und Störungen der Nachbarn und der näheren Umgebung vermieden werden. Die
Öffnungszeiten für den Außenbereich sind werktags von 09.00 bis 20.00 Uhr. Ein
Sachverständigengutachten zu den zu erwartenden Geräuschimmissionen, welches
die Einhaltung der einschlägigen Immissionsrichtwerte nach der Technischen
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) bescheinigt, liegt vor. Ausnahmen von der Vorgartensatzung werden für
Wirtschaftsgärten immer nur für fünf Jahre befristet genehmigt, so auch
vorliegend. Auf diese Weise kann bei Verlängerungsanträgen regelmäßig geprüft
werden, ob die Nutzung noch die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Im Übrigen wird der Magistrat im Falle von
festgestellten Verstößen selbstverständlich nach pflichtgemäßem Ermessen
notwendige Maßnahmen zur Einhaltung der Rechtsordnung vornehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.09.2015, OM 4399