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Außenbereich des geplanten neuen Bistros in der Oberlindau 74

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1680 Betreff: Außenbereich des geplanten neuen Bistros in der Oberlindau 74 Für die Errichtung des Wirtschaftsgartens wurde gemäß § 1 Ziffer 4 der Vorgartensatzung eine Ausnahme erteilt. Dabei wurde entsprechend der vorgenannten Vorschrift bei der Genehmigungserteilung darauf geachtet, dass eine ausreichende Begrünung erfolgt und Störungen der Nachbarn und der näheren Umgebung vermieden werden. Die Öffnungszeiten für den Außenbereich sind werktags von 09.00 bis 20.00 Uhr. Ein Sachverständigengutachten zu den zu erwartenden Geräuschimmissionen, welches die Einhaltung der einschlägigen Immissionsrichtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) bescheinigt, liegt vor. Ausnahmen von der Vorgartensatzung werden für Wirtschaftsgärten immer nur für fünf Jahre befristet genehmigt, so auch vorliegend. Auf diese Weise kann bei Verlängerungsanträgen regelmäßig geprüft werden, ob die Nutzung noch die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Im Übrigen wird der Magistrat im Falle von festgestellten Verstößen selbstverständlich nach pflichtgemäßem Ermessen notwendige Maßnahmen zur Einhaltung der Rechtsordnung vornehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4399

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