Wegweiser zum Gewerbegebiet Griesheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST
167
Betreff: Wegweiser zum
Gewerbegebiet Griesheim Der Magistrat teilt mit, dass nach
den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen und außerhalb
von Autobahnen insgesamt nur vier Ziele pro Richtung an einem Standort zulässig
sind. Die Ergänzung der Beschilderung auf
der Leunastraße zum Gewerbegebiet Griesheim über die Schwanheimer Brücke zur
Mainzer Landstraße wird ab der Höhe der Brüningstraße vorgenommen, da alle
wegweisenden Beschilderungen vorher schon jeweils vier Richtungsziele
ausweisen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.10.2013, V 849