Wegweiser zum Gewerbegebiet Griesheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 167
Betreff: Wegweiser zum Gewerbegebiet Griesheim Der Magistrat teilt mit, dass nach den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen und außerhalb von Autobahnen insgesamt nur vier Ziele pro Richtung an einem Standort zulässig sind. Die Ergänzung der Beschilderung auf der Leunastraße zum Gewerbegebiet Griesheim über die Schwanheimer Brücke zur Mainzer Landstraße wird ab der Höhe der Brüningstraße vorgenommen, da alle wegweisenden Beschilderungen vorher schon jeweils vier Richtungsziele ausweisen.