Copacabana am Feierabendweg Naturnahe Gestaltung des Mainufers in Sindlingen: Ein Strandbereich wäre gut für Mensch und Natur
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.11.2008, ST 1675 Betreff: Copacabana am Feierabendweg Naturnahe
Gestaltung des Mainufers in Sindlingen: Ein Strandbereich wäre gut für Mensch
und Natur Zu a): Generelle Aufwertungen des Sindlinger Mainufers sind
bereits im Maßnahmenprogramm für den hessischen Main enthalten. Als Maßnahmen sind unter anderen vorgesehen: - strukturelle Aufwertung der
Aue, - Gerinneaufweitung
oberhalb der Mittelwasserlinie, - auenverträgliche Bewirtschaftung, - Reaktivierung von
Auengewässern, - Aufwertung
von Sohle/Ufer in Restriktionsbereichen. Um bis 2015 eine Verbesserung der Gewässerökologie
durch Renaturierungsmaßnahmen zu erreichen, hat die Stadt Frankfurt am Main im
Anschluss an das bereits aufgestellte Maßnahmenprogramm in Abstimmung mit dem
Regierungspräsidium Darmstadt eine vertiefende gewässerökologische
Voruntersuchung von 20 Vorschlägen zur Strukturverbesserung am Main innerhalb
des Stadtgebietes (Main 2015) in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der
Voruntersuchung wird Mitte 2009 erwartet. In dieser Untersuchung ist das Sindlinger Mainufer
enthalten. Die Untersuchung
soll auf Basis der vorliegenden Daten- und Informationsgrundlagen, wie
rechtliche und planerische Vorgaben, Trassen, Grundstücksverfügbarkeit und der
natürlichen Lebensgrundlagen sowie konkurrierender Nutzungen Planungslösungen
anbieten. Diese
Planungslösungen werden anhand der Kosten, der hydraulischen / hydrologischen
Auswirkungen, der ökologischen Wirksamkeit und Nachhaltigkeit einer
mehrstufigen Bewertung unterzogen. Die so ermittelte Priorität wird aufzeigen, wo am
leichtesten mit der Objektplanung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen zu beginnen
ist. Zu b): Die Anregung eine Strandzone einzurichten wird in die
Untersuchung Main 2015 aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2008, OM 2589
Antrag vom
09.11.2022, OF
625/6
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3179