Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Copacabana am Feierabendweg Naturnahe Gestaltung des Mainufers in Sindlingen: Ein Strandbereich wäre gut für Mensch und Natur

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2008, ST 1675 Betreff: Copacabana am Feierabendweg Naturnahe Gestaltung des Mainufers in Sindlingen: Ein Strandbereich wäre gut für Mensch und Natur Zu a): Generelle Aufwertungen des Sindlinger Mainufers sind bereits im Maßnahmenprogramm für den hessischen Main enthalten. Als Maßnahmen sind unter anderen vorgesehen: - strukturelle Aufwertung der Aue, - Gerinneaufweitung oberhalb der Mittelwasserlinie, - auenverträgliche Bewirtschaftung, - Reaktivierung von Auengewässern, - Aufwertung von Sohle/Ufer in Restriktionsbereichen. Um bis 2015 eine Verbesserung der Gewässerökologie durch Renaturierungsmaßnahmen zu erreichen, hat die Stadt Frankfurt am Main im Anschluss an das bereits aufgestellte Maßnahmenprogramm in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt eine vertiefende gewässerökologische Voruntersuchung von 20 Vorschlägen zur Strukturverbesserung am Main innerhalb des Stadtgebietes (Main 2015) in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Voruntersuchung wird Mitte 2009 erwartet. In dieser Untersuchung ist das Sindlinger Mainufer enthalten. Die Untersuchung soll auf Basis der vorliegenden Daten- und Informationsgrundlagen, wie rechtliche und planerische Vorgaben, Trassen, Grundstücksverfügbarkeit und der natürlichen Lebensgrundlagen sowie konkurrierender Nutzungen Planungslösungen anbieten. Diese Planungslösungen werden anhand der Kosten, der hydraulischen / hydrologischen Auswirkungen, der ökologischen Wirksamkeit und Nachhaltigkeit einer mehrstufigen Bewertung unterzogen. Die so ermittelte Priorität wird aufzeigen, wo am leichtesten mit der Objektplanung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen zu beginnen ist. Zu b): Die Anregung eine Strandzone einzurichten wird in die Untersuchung Main 2015 aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2589 Antrag vom 09.11.2022, OF 625/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3179