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E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass derzeit ämterübergreifend ein Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum erarbeitet wird. Damit soll ein "wildes Abstellen" verhindert und gefährlichen Situationen vorgebeugt werden. Darüber hinaus sollen bestimmte Bereiche für das Befahren mit E-Scootern ausgeschlossen werden. Um eine vernünftige und nachhaltige Lösung zu finden, gilt es dabei unterschiedliche Interessen abzuwägen. Nach jetzigem Stand soll den städtischen Gremien nach den parlamentarischen Sommerferien ein entschlussreifer Vorschlag vorgelegt werden. Sofern feste Standorte beschlossen werden, kann die Einhaltung über die Sondernutzungserlaubnis und deren Auflagen reguliert werden. Darüber hinaus ist eine neue Sondernutzungssatzung in Abstimmung, in der unter anderem auch das Thema E-Scooter berücksichtigt wird.

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