Plakatwand für den Vereinsring Gallus aufstellen
Stellungnahme des Magistrats
Die Anregung des Ortsbeirates ist aus Sicht des Magistrats nachvollziehbar und grundsätzlich in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt durchführbar. Das Aufstellen im Bereich der Bäume/Wurzeln ist nicht möglich. Die Größe des Schaukastens muss mit dem Fachamt abgestimmt werden, eine Größe von circa 80 x 120 cm ist möglich. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Die Unterhaltung des Schaukastens obliegt dem Vereinsring. Die rechtliche Lage bezüglich "Werbung" wurde bereits vom Magistrat mit dem folgenden Ergebnis geprüft: Bei der Nutzung des Schaukastens als klassische Vereinsvitrine und unter der Voraussetzung, dass hier keinerlei Werbung stattfindet und dieser nur für Informationen des Vereinsrings dient, ist eine Einbindung der Stabsstelle Werberechte entbehrlich. Vor der Installation/Aufstellung des Schaukastens soll eine Vereinbarung über diesen abgeschlossen werden, welche vom Magistrat erarbeitet wird.