Beschilderung "Spielende Kinder"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1671 Betreff: Beschilderung "Spielende
Kinder" Eine Beschilderung mit dem
Gefahrzeichen VZ 136 (Kinder) Straßenverkehrs-Ordnung ist in Tempo-30-Zonen in
der Regel nicht erforderlich. Der Magistrat erkennt keine Notwendigkeit, an den
genannten Örtlichkeiten von der Regel abzuweichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2019, OM 4725