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Beschilderung "Spielende Kinder"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1671

Betreff: Beschilderung "Spielende Kinder" Eine Beschilderung mit dem Gefahrzeichen VZ 136 (Kinder) Straßenverkehrs-Ordnung ist in Tempo-30-Zonen in der Regel nicht erforderlich. Der Magistrat erkennt keine Notwendigkeit, an den genannten Örtlichkeiten von der Regel abzuweichen.

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