Beschilderung "Spielende Kinder"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1671
Betreff: Beschilderung "Spielende Kinder" Eine Beschilderung mit dem Gefahrzeichen VZ 136 (Kinder) Straßenverkehrs-Ordnung ist in Tempo-30-Zonen in der Regel nicht erforderlich. Der Magistrat erkennt keine Notwendigkeit, an den genannten Örtlichkeiten von der Regel abzuweichen.