Wiederherstellung des Zebrastreifens im Grethenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 166
Betreff: Wiederherstellung des Zebrastreifens im Grethenweg Bei den vom Ortsbeirat angesprochenen Fußgängerüberwegen handelte es sich um provisorische Fußgängerüberwege, die im Rahmen einer Baumaßnahme eingerichtet wurden. Feste Fußgängerüberwege waren an dieser Stelle nicht vorhanden. Der Grethenweg befindet sich in einer Tempo 30-Zone. In diesen sind Fußgängerüberwege nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) in der Regel entbehrlich. Der Anregung des Ortsbeirates wird daher nicht entsprochen.