Wiederherstellung des Zebrastreifens im Grethenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST
166
Betreff: Wiederherstellung
des Zebrastreifens im Grethenweg Bei den vom Ortsbeirat
angesprochenen Fußgängerüberwegen handelte es sich um provisorische
Fußgängerüberwege, die im Rahmen einer Baumaßnahme eingerichtet wurden. Feste
Fußgängerüberwege waren an dieser Stelle nicht vorhanden. Der Grethenweg befindet sich in einer Tempo 30-Zone.
In diesen sind Fußgängerüberwege nach den Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) in der Regel entbehrlich.
Der Anregung des Ortsbeirates wird daher nicht
entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.11.2017, OM 2428