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Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1669 Betreff: Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein Die Straße Am Ruhestein ist eine reine Anliegerstraße und liegt in einer Tempo 30 Zone. Diese werden nicht mit Parkplatzmarkierungen versehen. Die betreffende Straße unterscheidet sich nicht von anderen Anliegerstraßen in Tempo 30 Zonen. Daher wären die aufwendigen und in der Unterhaltung teuren Markierungen nicht gerechtfertigt. Nur der Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 2 und 10 ist durch die Ladenzeile zu Geschäftszeiten auch von Kurzzeitparkern frequentiert. Die Anlieger können hier zur Verdeutlichung Ihrer Einfahrten Parkwinkel beantragen. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wird in diesem Straßenabschnitt der 5-Meter-Raum vor dem Fußgängerüberweg (FGÜ) mittels einer Sperrfläche markiert. Darüber hinaus könnte diese Sperrfläche durch Radständer gesichert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4806

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