Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am Ruhestein
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST
1669 Betreff: Goldstein: Parkplatzmarkierungen Am
Ruhestein Die Straße Am Ruhestein ist eine
reine Anliegerstraße und liegt in einer Tempo 30 Zone. Diese werden nicht mit
Parkplatzmarkierungen versehen. Die betreffende Straße unterscheidet sich nicht von
anderen Anliegerstraßen in Tempo 30 Zonen. Daher wären die aufwendigen und in
der Unterhaltung teuren Markierungen nicht gerechtfertigt. Nur der Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 2 und 10
ist durch die Ladenzeile zu Geschäftszeiten auch von Kurzzeitparkern
frequentiert. Die Anlieger
können hier zur Verdeutlichung Ihrer Einfahrten Parkwinkel beantragen. Aus
Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wird in diesem Straßenabschnitt
der 5-Meter-Raum vor dem Fußgängerüberweg (FGÜ) mittels einer Sperrfläche
markiert. Darüber hinaus könnte diese Sperrfläche durch Radständer gesichert
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.06.2019, OM 4806