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Aufstellung eines Mülleimers zum Schutz der Umwelt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1668 Betreff: Aufstellung eines Mülleimers zum Schutz der Umwelt Die satzungsmäßige Straßenreinigung umfasst ausschließlich alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die innerhalb des Stadtgebietes liegen und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dies gilt auch für das Anbringen und Leeren von Abfallbehältern. Bei dem Satzweg handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Weg, der außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt. Daher wird er nicht satzungsgemäß gereinigt. Das Anbringen von Abfallkörben in diesen Bereichen ist ebenfalls nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 535

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