Aufstellung eines Mülleimers zum Schutz der Umwelt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST
1668
Betreff: Aufstellung eines
Mülleimers zum Schutz der Umwelt Die satzungsmäßige
Straßenreinigung umfasst ausschließlich alle öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze, die innerhalb des Stadtgebietes liegen und dem öffentlichen Verkehr
gewidmet sind. Dies gilt auch für das Anbringen und Leeren von
Abfallbehältern. Bei dem Satzweg handelt es sich um einen
landwirtschaftlichen Weg, der außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt. Daher
wird er nicht satzungsgemäß gereinigt. Das Anbringen von Abfallkörben in diesen Bereichen
ist ebenfalls nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.09.2016, OM 535