Sossenheim: Falschparken in der Straße Am Leisrain unterbinden
Stellungnahme des Magistrats
In der Einmündung Höhe Am Leisrain 16 befindet sich eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Poller werden zur Ergänzung auf der Sperrfläche angebracht. Die Einmündung Eltviller Straße / Kurmainzer Straße ist bereits mit einer Sperrfläche und Pollern versehen. Im Einmündungsbereich Am Leisrain zur Elviller Straße wird auf Seite der Sackgasseneinmündung, also im Bereich Hausnummer 6 geparkt. Poller sind nicht möglich, weil die Fahrbahn zu schmal ist. Zur Verbesserung der Situation wird ein Parkwinkel in Höhe Hausnummer 6, gegenüber dem Ende der vorhandenen Zickzackmarkierung, markiert. Zudem wird das Radfahrpiktogramm an die südwestliche Fahrbahn verlegt, um auch hiermit zu verdeutlichen, dass dort nicht geparkt werden darf. Im Sackgassenbereich gilt aufgrund der engen Fahrbahn bereits ein gesetzliches Haltverbot.