Fußgängerüberweg in der Nähe des Rotdornwegs über den Berkersheimer Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Für den Rotdornweg wird eine Verkehrszählung beantragt. Abhängig vom Ergebnis wird dann entschieden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Zu 2.: Der Berkersheimer Weg ist im ständigen Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Allerdings erfolgen die Kontrollen bisher im Tempo-30-Bereich der Straße. In nächster Zeit werden nach Möglichkeit Testmessungen im unmittelbaren Bereich des genannten Fußgängerüberweges vorgenommen, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt.