Aufstellung von Abfallbehältern für Hundekotbeutel im Weg Im Weidenfeld
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST
1666
Betreff: Aufstellung von
Abfallbehältern für Hundekotbeutel im Weg Im Weidenfeld Die satzungsmäßige
Straßenreinigung umfasst ausschließlich alle öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze, die innerhalb des Stadtgebietes liegen und dem öffentlichen Verkehr
gewidmet sind. Dies gilt auch für das Anbringen und Leeren von
Abfallbehältern. Bei der Straße Im Weidenfeld handelt es sich um
einen landwirtschaftlichen Weg, der außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt.
Daher wird er nicht satzungsgemäß gereinigt. Das Anbringen von Abfallkörben in diesen Bereichen
ist ebenfalls nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2016, OM 563