Aufstellung von Abfallbehältern für Hundekotbeutel im Weg Im Weidenfeld
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1666
Betreff: Aufstellung von Abfallbehältern für Hundekotbeutel im Weg Im Weidenfeld Die satzungsmäßige Straßenreinigung umfasst ausschließlich alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die innerhalb des Stadtgebietes liegen und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dies gilt auch für das Anbringen und Leeren von Abfallbehältern. Bei der Straße Im Weidenfeld handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Weg, der außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt. Daher wird er nicht satzungsgemäß gereinigt. Das Anbringen von Abfallkörben in diesen Bereichen ist ebenfalls nicht möglich.