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Kinder schützen - Verkehr entschleunigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im unmittelbaren Bereich insbesondere von Kindertagesstätten und Kindergärten ist es gesetzlich möglich, abschnittsweise eine Temporeduzierung auf 30 km/h vorzunehmen (maximal 300 Meter lang). Nach Beendigung der Bauarbeiten im Bereich Launhardtstraße / Ferdinand-Happ-Straße ist beabsichtigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Ferdinand-Happ-Straße wird regelmäßig von überörtlichem Schwerlastverkehr genutzt, weshalb die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht erfüllt sind. Bremsschwellen verursachen unnötigen Lärm - besonders, wenn Schwerlastverkehr vorhanden ist - und sind deshalb nicht das geeignete Mittel für eine Verkehrsberuhigung. Ein (dauerhafter) Fußgängerüberweg auf Höhe der Kindergärten wird eingerichtet.

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