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Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereiches in Teilbereichen der Kaufunger Straße und der Kleinen Seestraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Diese dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden. Diese Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Grundsätzlich ist ein niveaugleicher Ausbau der Straße erforderlich. Auf die genannten Straßen treffen die o. g. Merkmale nicht zu. Es handelt sich um Durchgangsstraßen, eine überwiegende Aufenthaltsfunktion ist nicht gegeben. Ebenso fehlt der niveaugleiche Ausbau. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

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