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Wildparken im Ostend besonders in den Abendstunden eindämmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 165

Betreff: Wildparken im Ostend besonders in den Abendstunden eindämmen Die Parkregelungen in dem vom Ortsbeirat angesprochenen Bereich sind entweder baulich hergestellt oder nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert. Eine weitere Ausweitung der legalen Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht mehr möglich. Um irregulärem Parken entgegen zu treten, werden von der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit die Bewohnerregelungsbereiche 27 und 28 des südwestlichen Ostendes mehrmals wöchentlich bestreift. Im vergangenen Jahr erfolgten während der Reservierungszeiten für Bewohner 447 Kontrollen und es wurden hierbei insgesamt 10927 Verwarnungen wegen ordnungswidrigen Parkens ausgestellt. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf den Fußgängerbereich der Ostendstraße / Obermainanlage gelegt. Auf das dortige verbotswidrige Parken entfiel fast ein Drittel aller Verwarnungen im Regelungsbereich 28. Allerdings haben die Beobachtungen ergeben, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen der VHS überwiegend die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bevorzugen und daher nur im geringen Umfang zu dem vorherrschenden Parkdruck beitragen. Gleichwohl hat die Volkshochschule Frankfurt (VHS) es in Verhandlungen mit dem Betreiber des Parkhauses erreicht, dass seit Anfang des Jahres 2013 dessen Öffnungszeiten um durchschnittlich zwei Stunden bis auf 23:45 Uhr ausgeweitet wurden. Um den Anteil der den ÖPNV nutzenden Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer zu erhöhen, hatte die VHS seinerzeit Verhandlungen mit dem RMV zur Einführung eines Kombitickets aufgenommen. Nachdem es sich jedoch gezeigt hat, dass sowohl der administrative Aufwand als auch die Kosten durch die VHS nicht zu bewältigen wären, wurden die Verhandlungen eingestellt. Im Ergebnis kann nur durch eine konsequente Fortsetzung der Überwachungstätigkeit dem irregulären Parken in den angesprochenen Bereichen entgegengewirkt werden. Der Magistrat sichert zu, hier weiterhin entsprechend tätig zu werden.