Regelgehwegbreite in der Mainkurstraße vor ungeraden Hausnummern gewährleisten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
In dem angesprochenen Straßenabschnitt ist das Parken auf dem Gehweg nicht gestattet. Der Straßenquerschnitt lässt dies nicht zu. Daher ist auf beiden Seiten das Parken längs zur Fahrtrichtung auf der Fahrbahn gestattet. Sofern dies eingehalten wird, ist auch die von Ortsbeirat geforderte Gehwegbreite gegeben.