Beseitigung Verkehrszeichen "Ende Tempo-30-Zone" auf der Straße Alt Fechenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST
1657
Betreff: Beseitigung
Verkehrszeichen "Ende Tempo-30-Zone" auf der Straße Alt
Fechenheim Gemäß den Richtlinien für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in
Tempo-30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Hiervon wird in der Regel nur
abgewichen, wenn ein besonderer Bedarf besteht oder dieser bei entsprechenden
Verkehrsmengen auf Schulwegen hierdurch gerechtfertigt ist. Der angesprochene
Fußgängerüberweg in Höhe Alt-Fechenheim 69 ist jedoch nicht Bestandteil eines
Schulweges und kann somit nicht in die dortige Tempo-30-Zone integriert werden.
Eine Versetzung des Verkehrszeichens (VZ) 274.2 StVO über den Fußgängerüberweg
hinaus ist somit nicht möglich. Um gleichwohl den Intentionen der Anregung zu
entsprechen, wird der Magistrat veranlassen, dass das Verkehrszeichen VZ 274.2
StVO unmittelbar vor den Fußgängerüberweg versetzt wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.09.2015, OM 4381