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Beseitigung Verkehrszeichen "Ende Tempo-30-Zone" auf der Straße Alt Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1657

Betreff: Beseitigung Verkehrszeichen "Ende Tempo-30-Zone" auf der Straße Alt Fechenheim Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Hiervon wird in der Regel nur abgewichen, wenn ein besonderer Bedarf besteht oder dieser bei entsprechenden Verkehrsmengen auf Schulwegen hierdurch gerechtfertigt ist. Der angesprochene Fußgängerüberweg in Höhe Alt-Fechenheim 69 ist jedoch nicht Bestandteil eines Schulweges und kann somit nicht in die dortige Tempo-30-Zone integriert werden. Eine Versetzung des Verkehrszeichens (VZ) 274.2 StVO über den Fußgängerüberweg hinaus ist somit nicht möglich. Um gleichwohl den Intentionen der Anregung zu entsprechen, wird der Magistrat veranlassen, dass das Verkehrszeichen VZ 274.2 StVO unmittelbar vor den Fußgängerüberweg versetzt wird.

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