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Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1655 Betreff: Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Städtischen Verkehrspolizei auch die Landespolizei und Unfallkommission vertreten ist. Die Arbeitsgruppe orientiert sich bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Ziel ist die Beseitigung des Unfallschwerpunktes bzw. von Stellen mit gehäuften Unfällen. Bei den vom Ortsbeirat genannten Kreuzungen sind aktuell keine rotlichtbedingten Unfallhäufungspunkte zu verzeichnen. Deshalb sind dort keine stationären Überwachungsanlagen geplant. Das Projektziel, die Anzahl der stationären Anlagen im Stadtgebiet insgesamt deutlich zu erhöhen (von 4 auf aktuell 21), ist sehr gut vorangeschritten. Die Realisierung aller gewünschten Standorte ist weder finanziell und personell (technische Betreuung) leistbar, noch würde diese Häufung Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Der eingeschlagene Weg, an gezielten Örtlichkeiten unter Berücksichtigung der genannten Parameter stationäre Anlagen zu errichten, erscheint daher sinnvoll. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr sind laut Verkehrsstatistik der Polizei die Unfallzahlen wesentlich höher als in den Nachtstunden. Nächtliche Geschwindigkeitskontrollen würden in unverhältnismäßigem Maße personelle Ressourcen einbinden, die dringend für die Verkehrsüberwachung zwischen 07:00 und 22:00 Uhr gebraucht werden. Somit wäre eine immense Personalaufstockung erforderlich, um sowohl die Priorität der Tag- und Abendstunden zu erfüllen als auch nachts eine zielführende Überwachungsdichte zu gewährleisten. Derzeit wird ein Konzept zur Durchführung von Nachtmessungen entwickelt. Voraussetzung für Nachtmessungen ist jedoch, dass diese gemäß der rechtlichen Bestimmungen (Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden") zulässig sind und auch entsprechend der örtlichen Gegebenheiten faktisch durchgeführt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.03.2017, EA 125