Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST
1655
Betreff: Mehr Rotlicht- und
Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend Die Entscheidung, welche Standorte
für stationäre Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden,
erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Städtischen Verkehrspolizei
auch die Landespolizei und Unfallkommission vertreten ist. Die Arbeitsgruppe
orientiert sich bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern,
wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen
sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich
auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind,
müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Ziel ist die
Beseitigung des Unfallschwerpunktes bzw. von Stellen mit gehäuften
Unfällen. Bei den vom Ortsbeirat genannten
Kreuzungen sind aktuell keine rotlichtbedingten Unfallhäufungspunkte zu
verzeichnen. Deshalb sind dort keine stationären Überwachungsanlagen geplant.
Das Projektziel, die Anzahl der
stationären Anlagen im Stadtgebiet insgesamt deutlich zu erhöhen (von 4 auf
aktuell 21), ist sehr gut vorangeschritten. Die Realisierung aller
gewünschten Standorte ist weder finanziell und personell (technische
Betreuung) leistbar, noch würde diese Häufung Akzeptanz in der Bevölkerung
finden. Der eingeschlagene Weg, an gezielten Örtlichkeiten unter
Berücksichtigung der genannten Parameter stationäre Anlagen zu errichten,
erscheint daher sinnvoll. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr sind laut
Verkehrsstatistik der Polizei die Unfallzahlen wesentlich höher als in den
Nachtstunden. Nächtliche Geschwindigkeitskontrollen würden in
unverhältnismäßigem Maße personelle Ressourcen einbinden, die dringend für die
Verkehrsüberwachung zwischen 07:00 und 22:00 Uhr gebraucht werden. Somit wäre
eine immense Personalaufstockung erforderlich, um sowohl die Priorität der Tag-
und Abendstunden zu erfüllen als auch nachts eine zielführende
Überwachungsdichte zu gewährleisten. Derzeit wird ein Konzept zur Durchführung von
Nachtmessungen entwickelt. Voraussetzung für Nachtmessungen ist jedoch,
dass diese gemäß der rechtlichen Bestimmungen (Erlass des Hessischen
Ministeriums des Innern und für Sport "Verkehrsüberwachung durch örtliche
Ordnungsbehörden und Polizeibehörden") zulässig sind und auch entsprechend
der örtlichen Gegebenheiten faktisch durchgeführt werden können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
16.03.2017, EA 125