Verlegung des Bushalteplatzes Saalburgstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST
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Betreff: Verlegung des
Bushalteplatzes Saalburgstraße Die Anregung, den Bushalteplatz in
der Saalburgstraße vor das Postamt in der Saalburgallee zu verlegen, wurde vom
Magistrat geprüft. Die Untersuchung hat ergeben, dass eine Verlegung
des Warteplatzes vor die Post mit Leerfahrten von beträchtlichem Ausmaß
verbunden wäre, da die erste Wendemöglichkeit für die Busse jenseits der
Kreuzung Saalburgallee/ Wittelsbacher Allee zur Verfügung stünde. Die
Wendefahrten würden, nicht nur wegen des relativ langen unproduktiven Weges,
sondern auch wegen der damit verbundenen verhältnismäßig langen Fahrtzeit
erhebliche Kosten in Höhe von ca. 250.000,- Euro verursachen, die angesichts
der nur begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel nicht zu vertreten
wären. Um eine Lösung für die wartenden
Busse der in Bornheim-Mitte endenden Linien vor dem Postamt in der
Saalburgallee zu schaffen, wäre ferner eine 54 Meter lange Warteposition
erforderlich. Da die heute an der Stelle vorhandenen Parkplätze in der Regel
von Kurzzeitparkern genutzt werden, wäre damit zu rechnen, dass die
Bus-Wartepositionen auch weiterhin von Kunden der Deutschen Post genutzt
würden, die die Fahrt zu den ggf. vorhandenen Kundenparkplätzen im Hof des
Postamts als zu unvorteilhaft empfinden würden. Dadurch würde es zu
Verkehrsbehinderungen und Konflikten auf der Saalburgallee kommen. Darüber hinaus wäre für die Einrichtung einer
Buswarteanlage am vorgeschlagenen Ort die Schaffung von Toilettenanlagen für
die Fahrerinnen und Fahrer geboten, womit ebenfalls wieder Kosten entstünden.
In der Saalburgstraße können dagegen die in der nahe gelegenen U-Bahn-Station
"Bornheim Mitte" vorhandenen sanitären Anlagen genutzt werden. Zudem hat dort
das Fahrpersonal durch die zahlreichen Einzelhandelsgeschäfte die Möglichkeit
zur Selbstversorgung während der Pausen. Vor diesem Hintergrund wird eine Verlegung des
Bushalteplatzes nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.09.2013, OM 2512