eungesheimTitel/Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigeben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 164
Betreff: Bücherbusparkplatz auch für Veranstaltungsbusse freigeben Es wird davon ausgegangen, dass mit der Anregung des Ortsbeirats die Bereitstellung von Abstellflächen für Busse im Rahmen einer Veranstaltung gemeint ist. Im Rahmen einer Veranstaltungsgenehmigung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu reservieren. Eine derartige Genehmigung kann für bis zu fünf Veranstaltungen im Jahr erteilt werden.
Die Genehmigung wird vom Service-Center-Veranstaltungen des Ordnungsamtes erteilt.